Laut dem Zeitungsbericht der "Süddeutschen" will die Generali allen Kunden die Überschussbeteiligung streichen, die mehr als 1,75 Prozent an Garantiezins erhalten. Also in der Regel Policen, die vor 2012 abgeschlossen wurden. Auch Sparer, die ab August 2017 eine Privatrente ausgezahlt bekommen, müssen mit den niedrigeren Bezügen Vorlieb nehmen. Der Versicherer begründet dies mit dem Niedrigzins an den Kapitalmärkten. Betroffene Kunden sollen sechs Wochen vor der Kündigung informiert werden.

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Versicherer sagt nicht, wie hoch Senkung konkret ausfällt

Wie hoch die Generali konkret von den Renten abzwackt, wollte der Versicherer nicht kommunizieren. Die konkrete Kürzung könne man erst zum jeweiligen Fälligkeitsdatum des Vertrages individuell berechnen, positionierte sich ein Sprecher gegenüber der „Süddeutschen“. Fest steht: Auf den vereinbarten Garantiezins haben die Vorsorgesparer einen gesetzlichen Anspruch. Hier darf der Lebensversicherer nicht den Rotstift zulasten der Kunden ansetzen.

Der Hintergrund: Die klassischen Lebens- und Rentenversicherungspolicen setzen sich aus der Überschussbeteiligung und dem Garantiezins zusammen. Die Überschüsse sind eine vereinbarte Teilhabe aus dem Anlagegeschäft des Versicherers, der aber von den Versicherern gekürzt werden darf. Diese Beteiligung soll bei der Generali nun wegfallen.

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Bund der Versicherten: "Nur die Spitze des Eisberges"

„Die Generali ist nur die Spitze des Eisbergs. Wir erwarten bei weiteren Versicherern ähnliche Problemlagen“, positioniert sich Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Verbraucherverband Bund der Versicherten (BdV), gegenüber dem Versicherungsboten. Um zu sehen, ob die Kürzungen der Generali rechtens sind, müsse man ins Kleingedruckte der Verträge schauen, erklärt Kleinlein weiter. Bei möglichen Rechtsstreitigkeiten mit Blick auf gekürzte Überschüsse wolle auch der BdV seine Mitglieder unterstützen.

Süddeutsche Zeitung

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