Ein Gastbeitrag von Lutz Arnold

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Gerade als Finanz- und Versicherungsvermittler sollte man in seinem eigenen privaten und beruflichen Umfeld eine „ganzheitliche Familienvorsorge“ aufbauen. Was ist damit gemeint?

Lutz Arnold ist langjähriger Referent für Versicherungen & Vertriebe, Buchautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkten im Kapitalanlagerecht, Vermittlerrecht und Vorsorgeverfügungen.Lutz Arnold

„Ganzheitlich“ bedeutet, auch Absicherungspunkte anzudenken, die nicht nur aus der „finanziellen“ Welt stammen. Denn neben einer natürlich wichtigen finanziellen Absicherung sollten auch rechtliche, medizinische und organisatorische Gesichtspunkte nicht fehlen!

In der rechtlichen Notfallvorsorge sind Fragen zu klären wie:

  • Wie hat der Finanz- und Versicherungsvermittler für sich selbst aber auch für jeden in seiner Familie und für sein Unternehmen geregelt, wer wann mit welchen Befugnissen was entscheiden darf, wenn der Vermittler nicht mehr geschäftsfähig ist?
  • Hat der Vermittler auch - umgekehrt - von seinen Familienangehörigen, über die er entscheiden möchte (z.B. Eltern, erwachsene Kinder) eine schriftliche Ermächtigung erhalten, dass er überhaupt für diese Personen entscheiden darf?
  • Gibt es im engeren Familien- oder Freundeskreis minderjährige Kinder und wer soll für diese das Sorgerecht übernehmen, damit genau das nicht durch das Jugendamt wahrgenommen wird?
  • Wie vererbt oder verkauft er sein Gewerbe bzw. Bestand richtig, ohne dass hier vor allem Vorschriften des Datenschutzes verletzt wurden oder Personen den Bestand erben, die aber keine Gewerbezulassung nach § 34 c, d, f, i GewO etc. haben?

Die organisatorische und medizinische Vorsorge muss sicherstellen, dass bei einem Unfall, wenn der Patient nicht mehr sprechen kann, dennoch der gesamte Informationsprozess über die Unfall-Ersthelfer, die behandelnden Ärzte bis zur Familie funktioniert. Das heißt, dass alle Personen, die dann informieren müssen und die, die zu informieren sind, auch ohne Zutun des Patienten wissen, was zu tun ist und wer zu informieren ist. Dazu gehört, dass dann auch wichtige persönliche und medizinische Daten des Betroffenen, sowie dessen Vorsorgedokumente zeitnah und ohne Mitwirkung des (geschäftsunfähigen) Patienten zur Verfügung stehen. Ärzte und Krankenhäuser sollten nun einmal frühzeitig und ohne Eingreifen Dritter schnell an Notfalldokumente, Kontaktdaten von Angehörigen, medizinische Daten wie Blutgruppe, behandelnder Arzt bzw. Hausarzt, Impfstatus und Allergien bzw. Unverträglichkeiten herankommen. Sollten die Ärzte diese Informationen nicht schnell erhalten, kann es zu Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen kommen!

Bei einem Schlaganfall werden „routinemäßig“ Blutverdünner verabreicht - hoffentlich ist der Patient dann kein Bluter oder gegen diese Mittel allergisch! Dazu müssen Ärzte Sicherheit haben, dass diese medizinischen Daten und Dokumente stets aktuell und die Texte rechtswirksam sind.

Hier muss also unter anderem folgendes geklärt werden:

  • Wie erfahren Angehörige, dass der Patient verunfallt ist, wenn dieser nicht mehr sprechen und die Kontaktdaten seiner Angehörigen den Helfern und Ärzten mitteilen kann?
  • Wie erfahren Ärzte, Krankenhäuser aber auch Angehörige, ob es Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überhaupt gibt und wie kommen Ärzte und Angehörige da ran, wenn diese doch normalerweise zu Hause bei dem Patienten liegen?
  • Wie erfahren Ärzte und Krankenhäuser, welche medizinischen Besonderheiten bei dem (geschäftsunfähigen) Patienten zu beachten sind? Woher kennen die Notfallstationen dann Angaben zur Blutgruppe, zu einem Hausarzt, dem Impfstatus und bestehenden Allergien bzw. Unverträglichkeiten oder ob der Patient z.B. ein Bluter ist?

Schließlich muss auch die finanzielle Vorsorge gerade für die eigene Familie geplant sein. Denn wovon leben die Angehörigen, wenn der Haupternährer oder sein Gewerbe ausfallen? Die finanzielle Absicherung muss in doppelter Hinsicht geklärt werden: Zum einen geht es um Einkommensabsicherung, damit die Familie weiter ein Einkommen bezieht. Zum anderen geht es aber für Angehörige auch um Haftungsvermeidung, denn Verwandte ersten Grades sowie Lebenspartner und Schwiegerkinder haften für bestimmte Familienangehörige auch mit ihrem Privatvermögen, vgl. z.B. § 1601 ff. BGB - Schlagwort „Eltern haften für Kinder“.

Bei der finanziellen Vorsorge muss also geklärt werden:

  • Wovon leben Angehörige, wenn der Ernährer langfristig (z.B. Koma) oder dauerhaft (bei Tod) ausfällt?
  • Wie kann in der eigenen Familie vermieden werden, dass z.B. Kinder für die Eltern zahlen müssen oder dass das Erbe der Eltern für deren Pflege im Alter verwendet werden muss oder dass bestimmte Personen für die Beerdigungskosten haften müssen, obwohl man im Testament vielleicht ganz andere Personen mit dem Erbe bedacht hat?

Der Verfasser regt an, dass man gerade als Finanz- und Versicherungsvermittler dieses ganzheitliche Thema für sich und seine Familie und sein Unternehmen durchdenkt und löst. Erst dann dürfte der nächste Schritt sein, dieses Thema bzw. dieses dann am eigenen Beispiel entstandene „Konzept“ auch seinen Kunden strukturiert näher zu bringen.

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Dadurch, dass man dann selber für sich alles schon einmal durchdacht und geplant hat, fällt es sicher leichter, seinen Kunden Angebote für ein „ganzheitliches Familienvorsorgeprogramm“ zu unterbreiten und über dieses Thema dann auch wichtige Finanzprodukte im Kundenkreis anzusprechen, für die die Kunden ohne „ganzheitlichen Rahmen“ oft nicht offen sind.

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