Der Muttertag ist aus Frauenbewegung von 1865 in den USA entstanden, um die Rechte der Frauen zu stärken und für Friedensprojekte. Bei uns in Deutschland haben erstmalig Blumenhändler in den 1920-igern für den Muttertag geworben.

Anzeige

Margit Winkler leitet als Geschäftsführerin das Institut Generationenberatung.Pressefoto Institut Generationenberatung

Der Muttertag ist sicher Anlass, um mehr zu tun, als Blumen oder Wellness-Produkte zu verschenken. Es ist Zeit, um sich mit den Situationen von Müttern jeden Alters auseinanderzusetzen. Dabei geht es um Sicherheit für die Kinder, um eigene Vorkehrungen und schließlich um die Finanzen.

Sicherheit für minderjährige Kinder

Die Sorge für die Kinder treibt Mütter um. Doch es geht hier um weit mehr als um die täglichen Bedürfnisse. Es geht um eine Vorsorge, dass die Kinder, auch wenn das Leben es nicht gut mit uns meint, in einem stabilen Umfeld aufwachsen und darum, dass das erschaffene Vermögen gut verwaltet wird.

Wer eine Sorgerechtsverfügung errichtet, legt fest, bei wem das Kind aufwachsen soll, falls beide Elternteile versterben. Neben der Regelung der so genannten Personensorge ist es empfehlenswert, eine (evtl. andere) Person mit der Vermögenssorge zu beauftragen. Das bedeutet, eine Verwaltung des Vermögens, bis das minderjährige Kind erwachsen ist. Man kann hierbei sogar einen Zeitraum nach dem 18. Lebensjahr und zudem bestimmte Bedingungen festlegen. Dies ist insbesondere bedeutsam, wenn die Eltern Immobilien besitzen. Denn Niemand möchte, dass der Staat in Form vom Vormundschaftsgericht Einfluss auf die Verwaltung des Hauses übernimmt. Zudem sind 18-Jährige häufig noch nicht reif genug, um über große Vermögenswerte zu verfügen.

Mit der Sorgerechtsvollmacht legt man gleiches, wie oben benannt fest. Doch es geht um den Fall, dass die Elternteile zwar noch leben, doch bespielweise wegen Koma nicht in der Lage sind, sich um das Kind und das Vermögen zu kümmern.

Rechtliche Sicherheit

Was ist, wenn frau selbst durch Unfall oder Krankheit keine Entscheidungen für sich treffen kann? Entgegen der landläufigen Meinung können Eheleute nur sehr begrenzt sich aufgrund der Heirat vertreten. Auf alle Fälle sollte folgendes errichtet sein:


Mit der Vorsorge-Vollmacht legt man fest, wer Entscheidungen trifft, wenn man aufgrund von Unfall, Koma, Demenz nicht mehr geschäftsfähig ist. Wenn das versäumt wird, tritt der Staat durch das Betreuungsgericht ein. Dem Ehepartner kann sogar die Bankvollmacht gestrichen werden und das eigene Vermögen wird sozusagen eingefroren.

In der Patientenverfügung geht es um den medizinischen Willen und wer diesen durchsetzen soll. Liegt keine Patientenverfügung vor, werden zwar die Angehörigen befragt, doch das letzte Wort hat im Zweifelsfall der dann behandelnde Arzt.
Eine Sorgerechtsverfügung ist Teil eines Testamentes. Zudem kann man nur in einem Testament (oder Erbvertrag) festlegen, dass der überlebende Partner möglichst autonom Entscheidungen treffen darf. Das ist insbesondere bei Immobilien enorm wichtig.

Finanzielle Vorsorge

Frauen können im Allgemeinen mit Geld sehr gut umgehen. Doch bei der Altersvorsorge oder dem Aufbau von eigenen Vermögen sind sie häufig zurückhaltend.

Insbesondere ab der Geburt des ersten Kindes wird in vielen Fällen die Hauteinnahme der Familie durch das Gehalt des Ehemannes gesichert. Ab diesem Zeitpunkt verlassen sich häufig Mütter auf ihren Ehemann, der den Alltag finanziert, seine Altersvorsorge bespart und darüber hinaus noch ein Depot aufbaut oder die Immobilie abbezahlt. Im Falle einer Scheidung oder gar des Todes des Ehemanns kann das verheerende Folgen für die Frau haben.

Anzeige

Selbst wenn Immobilien und Geldanlagen beiden gehören, schneiden die Mütter schlechter ab, denn die Altersvorsorge des Ehemannes durch gesetzliche, private und betriebliche Rente wird auf seinen Namen laufen. Man kann Mütter jeden Alters nur empfehlen, sich mit Geldanalgen und Versicherungen auseinanderzusetzen und – wie die Männer – auch eigene Entscheidungen zu treffen und Vermögen aufzubauen. „Gönnen Sie sich Ihre eigne Altersvorsorge, Ihre eigenen Versicherungen und Ihr Depot.“