Good News: Auch Bürojobs tragen den Hauch von Abenteuer und Gefahr

Büroangestellte werden zu über 50 Prozent von Depressionen und Erkrankungen des Bewegungsapparates in die Berufsunfähigkeit gestoßen. Bandscheibenvorfälle und Burn-Out Erscheinungen sowie Depressionen sind die häufigsten Ursachen dafür, dass Menschen ihrem Job im Büro nicht mehr nachgehen können.

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„Deswegen ist es besonders wichtig, dass sich auch Büroangestellte mit dem Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung auseinandersetzen, wenn sie im Ernstfall nicht vor dem finanziellen Ruin stehen möchten“, ist der dringende Rat von Amar Banerjee, Geschäftsleitungsmitglied bei Swiss Life Deutschland und dort verantwortlich für die Versicherungsprodukte.

Bad News: Alles ist zumutbar

Bei der Berechnung der staatlichen Rente liegt die Angabe zugrunde, wielange man täglich noch arbeiten kann: Sind es weniger als drei Stunden am Tag, gibt es eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, bei drei bis sechs Stunden erhält der Beschädigte Erwerbsminderungsrente. Wer aber noch mindestens sechs Stunden Leistung bringen kann, erhält leider nichts. Außer, der Versicherte ist vor dem 2. Januar 1961 geboren, dann erhält er eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Das sind betrübliche Aussichten, denn den Ruf „Alles ist zumutbar“, der täglich aus den Arbeitsagenturen heraus in die Republik getragen wird, hat ja inzwischen jeder vernommen. Banerjee warnt deshalb: „Job-Alternativen und Teilzeitstellen muss man übrigens annehmen, egal welcher Art – das heißt ohne Rücksicht auf Ausbildung, sozialen Status oder den bisher ausgeübten Beruf.“

BU-Rente vom Staat: Reicht nicht

Alle, die nach dem Stichtag des zweiten Januar 1961 auf die Welt gekommen sind, haben ein besonders hartes Los gezogen: was sie im ungünstigsten Fall einer Berufsunfähigkeit vom Staat erwartet, ist eine sehr viel geringere Erwerbsminderungsrente, als sie jene erhalten, die vorher geboren wurden. Diese Rente entspricht einem Drittel des bisherigen Bruttogehaltes, von dem auch noch Steuern und Krankenkassenbeiträge zu leisten sind.

Eine weitere Bedingung für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist, dass man mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Berufsanfänger haben also nichts davon. Darum ist es ratsam, so früh wie möglich über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente nachzudenken. Wer jung ist, hat den Vorteil, dass er in der Regel ohne Vorerkrankungen ist, welche Beiträge potenzieren oder die Aufnahme in die Versicherung behindern können.

Berufseinsteiger haben keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Und an dieser Stelle kommt der Auftraggeber der Studie ins Spiel: Swiss Life bietet einen speziellen Tarif für 15- bis 30-Jährige in Schule, Ausbildung und Studium an. Damit könnten sich, so die Empfehlung von Swiss Life am Ende der Studie, auch Schüler oder Studenten, die vor dem Berufseinstieg wegen einer Erkrankung keinen Abschluss machen können, finanziell absichern.

„Daneben gibt es noch eine Berufsgruppe, die man beim Thema BU nicht außer Acht lassen sollte: Hausfrauen und Hausmänner. Zwar stehen sie in keinem klassischen Arbeitsverhältnis, doch wenn der Familien-Manager ausfällt, entstehen hohe finanzielle Belastungen“, so Banerjee.

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BU: Auch Absicherung der Familie

Ohne eine professionelle Unterstützung bliebe dem arbeitenden Partner meist nur der Ausweg in die Teilzeit, was drastische Einschnitte beim Gehalt zur Folge hätte. „Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für diese Personengruppe ist also eine sinnvolle Investition, um im Ernstfall die Familie angemessen versorgen zu können“, empfiehlt Banerjee.

swisslife.de