Versicherungsbote: Mercedes hat bereits Prototypen selbstfahrender Autos vorgestellt, etwa zur Automobilmesse IAA 2013. Wie weit ist der Stand der Technik? Können Sie kurz umreißen, welche Lösungen es bereits für autonom fahrende Fahrzeuge gibt?

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Katharina Becker: Mit der autonomen Fahrt des Mercedes-Benz S500 Intelligent Drive über mehr als 100 Kilometer im dichten Straßenverkehr und zuletzt mit unserem Mercedes-Benz Future Truck 2025 haben wir gezeigt: autonomes Fahren ist technologisch möglich. Dennoch gilt es auf dem Weg zum autonomen Fahren noch einige Herausforderungen zu meistern, technisch, wie auch rechtlich und gesellschaftlich. Einen Großteil der im Projekt verwendeten Sensorik bieten wir aber schon heute in unseren Serienfahrzeugen an: DISTRONIC PLUS mit Lenkassistent und den Stop&Go Pilot finden Sie in der aktuellen C-, E-, S- und CLS-Klasse.

Versicherungsbote: Wenn Autos autonom fahren, ändert sich auch die Rolle des Fahrers grundlegend. Welche „Funktion“ würde dem Fahrer in einem autonom fahrenden PKW zukommen? Ist er überhaupt noch Entscheidungs- und Kontrollinstanz?

Katharina Becker: Unser Ziel liegt nicht darin, den Fahrer mit autonomen Fahrzeugen „überflüssig“ zu machen. Wir wollen den Fahrer entlasten, vor allem bei eintönigen Fahraufgaben und in sehr komplexen Fahrsituationen. Der Fahrer kann jederzeit durch Betätigung von Gas, Bremse oder Lenkung das System abschalten und die Kontrolle übernehmen. Auch bei den Fahrten mit unserem Forschungsfahrzeug S500 Intelligent Drive sind stets zwei Sicherheitsfahrer an Board, die jederzeit eingreifen und die Kontrolle übernehmen können.

Versicherungsbote: Daran anknüpfend: Ist der Fahrer bei einem Unfall überhaupt noch haftbar zu machen, wenn das „Auto“ für ihn fährt? Oder müsste der Fahrzeughersteller haften, etwa wenn ein Unfall aus technischem Versagen resultiert?

Katharina Becker: Produkthaftung wird zukünftig, auch für autonome Fahrzeuge, genauso gelten wie heute für nicht- oder teilautomatisierte Fahrzeuge. Für unsere Versuchsträger gilt: Der Fahrer ist dafür verantwortlich, das System zu überwachen und bei einer drohenden Fehlfunktion abzuschalten.

Versicherungsbote: Ganz naiv gefragt: Wie „lernt“ ein autonom fahrendes Auto überhaupt die Verkehrsregeln bzw. Verkehrssituationen richtig zu interpretieren?

Katharina Becker: Unser System benötigt dafür eine extrem detaillierte Karte der Strecke, die Lokalisierung, damit wir wissen wo wir sind, sowie die Umgebungserfassung. Außerdem gehören dazu: Umgebungsrepräsentation und Umgebungsprädiktion, also wo sind die Anderen und also wo werden sie sein, und die Festlegung des Fahrwegs und Fahrzeugregelung. Dies alles wird kontinuierlich immer wieder durchlaufen. So entsteht ein Ablauf, der in sich geschlossen ist. Damit kann auf geänderte Bedingungen in der Umgebung reagiert und die Fahrzeugregelung entsprechend angepasst werden.

Versicherungsbote: Es sind auch Situationen denkbar, in denen ein Autofahrer schnell und spontan Entscheidungen treffen müsste – etwa, wenn ein Geisterfahrer auf ihn zukommt. Können autonom fahrende Autos mit solchen Situationen „umgehen“?

Katharina Becker: Im Grunde lernt das Fahrzeug keine speziellen Situationen. Die Herausforderung liegt darin, die Algorithmen so zu gestalten, dass auf verschiedene Situationen richtig reagiert wird. Mit der Kombination aus bildgebender Sensorik der Kameras und Radar-Sensorik wird ein „Bild der Umgebung“ erstellt. Es besteht aus Objekten und deren Bewegung. Die Interpretation dieser Objektwelt kann dann unterscheiden, ob sie für die eigene Fahrt ein Hindernis darstellen oder nicht. Das gilt für Geisterfahrer ebenso wie Passanten, Tiere oder anderes.

Versicherungsbote: Müsste beim Einsatz (teil)autonomer Systeme auch das Verkehrs-und Haftungsrecht angepasst werden – zum Beispiel um zu entscheiden, ob in bestimmten Situationen menschliches oder technisches Versagen vorliegt? Oder reichen die jetzigen Gesetze aus?

Katharina Becker: Zum einen ist eine Anpassung des Zulassungsrechts an den Stand der Technik erforderlich. UN-R 79 zu Lenkanlagen erlaubt kein automatisches Lenken bei Geschwindigkeiten über 10 km/m, mit Ausnahme von korrigierenden Lenkeingriffen. Dieses Gesetz soll innerhalb der nächsten 3-4 Jahre überarbeitet werden. Auch das Verhaltensrecht erfordert eine Neufassung bzw. Klarstellung: Das Wiener Weltabkommen wurde zuletzt mit Unterstützung des deutschen Parlaments modifiziert. Nach der neuen Festlegung gelten Systeme bereits als kontrollierbar, wenn sie vom Fahrer abschaltbar oder übersteuerbar sind. In der Konsequenz sind nach dem Weltabkommen nun hohe Automatisierungsgrade, wie etwa auf der Autobahn, bei höheren Geschwindigkeiten und über einen längeren Zeitraum möglich. Ein Fahrzeug ohne Fahrer ist weiterhin nicht zulässig. Das Produkthaftungsrecht bleibt prinzipiell unverändert.

Versicherungsbote: Wagen Sie abschließend eine Prognose, wann die ersten autonom fahrenden Autos in Serie gehen könnten?

Katharina Becker: Ein konkretes Jahr können und wollen wir nicht nennen. Fest steht: Autonomes Fahren wird Schritt für Schritt Realität werden. Wir erwarten, dass erste hochautomatisierte Fahrsysteme auf bestimmten Straßentypen, zum Beispiel Autobahnen, und bei geeigneten Wetterbedingen bereits in einigen Jahren realisiert werden können. Vollautomatisiertes Fahren auf beliebigen Streckenabschnitten wird aber noch einige Jahrzehnte auf sich warten lassen.

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Versicherungsbote: Vielen Dank für das Interview! (Die Fragen stellte Mirko Wenig)

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