Betriebsprüfung: Verweigert ein Arbeitgeber die Betriebsprüfung, hat die Deutsche Rentenversicherung das Recht, diese mit härteren Maßnahmen durchzusetzen. Wie ein Fall vor dem LSG Baden-Württemberg
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Alle vier Jahre wird durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft, ob Betriebe die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung korrekt abführen. Der Prüfdienst der DRV führt
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