Die Finanzdienstleisterrichtlinie steht vor der Tür. Was sind die wesentlichen Bestandteile dieser neuen Richtlinie?

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„Der Gesetzgeber geht den bereits in der Vergangenheit eingeschlagenen Weg weiter – mit der Finanzdienstleisterrichtlinie wird, wie der Name schon sagt, zukünftig auch der Markt der Finanzdienstleistungen und damit natürlich auch die entsprechenden Vermittler reguliert.“

Was bedeutet das konkret für die davon betroffenen Unternehmen?

„Zunächst heißt das, dass sich die Vermittler registrieren lassen müssen, um auch weiterhin ihre Produkte, beispielsweise geschlossene Fonds, vermitteln zu dürfen. Zu diesem Zweck müssen sie bestimmte Vorgaben erfüllen. Entweder greift die sogenannte ‚Alte-Hasen-Regelung‘ - diese befreit aufgrund langjähriger und ununterbrochener Tätigkeit am Finanzdienstleistungsmarkt von einer Sachkundeprüfung - oder es kann die fachliche Eignung durch eine abgeschlossene Ausbildung im Finanzdienstleistungsbereich vorgewiesen werden. Zudem muss der Nachweis einer entsprechenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbracht werden. Außerdem werden persönliche Voraussetzungen, beispielsweise eine Unbedenklichkeitserklärung vom Finanzamt, verlangt.“

Was empfehlen Sie, um für die neuen Rahmenbedingungen optimal gerüstet zu sein?

„Dazu gehört für mich zum einen die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem aktuellen Status der Vermittler. Was genau wird angeboten, was ist in Bezug auf die Vorgaben wie Sachkundeprüfung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung noch zu regeln? Je früher sich ein Marktteilnehmer darüber im Klaren ist und die notwendigen Aufgaben in Angriff genommen werden, desto souveräner kann gearbeitet werden, wenn sich die Masse noch mit dem Thema beschäftigen muss. Man verschafft sich einen gewaltigen Wettbewerbsvorteil, wenn man frühzeitig die Weichen stellt.“

Ein Blick in die Zukunft: Werden die vom Gesetzgeber mit dieser Richtlinie verknüpften Erwartungen erfüllt? Welche Auswirkungen wird die Finanzdienstleisterrichtlinie langfristig auf den Markt haben?

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„Da gibt es mehrere Möglichkeiten, aber eine Sache scheint mir jetzt schon sicher: Die Anzahl der Marktteilnehmer wird durch diese Gesetzgebung, ähnlich wie bei der Versicherungsvermittlerrichtlinie, deutlich ‚ausgedünnt‘. Ob sich die Qualität gleich in dem Maße verbessern kann, wie sich die Regierung das vorstellt, ist eher anzuzweifeln. Einige der Probleme in der Branche, zum Beispiel die Anbieterqualität, werden mit der Richtlinie gar nicht erfasst. Dies wird weiterhin seine Auswirkung haben.“

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