Laut der Umfrage nutzen bereits 16 Prozent der Vermittler mindestens eine KI-Anwendung in ihrer Arbeit, während 15 Prozent dies noch nicht tun, es aber vorhaben. Für zwei Drittel der Befragten (66 Prozent) spielt KI in ihrer Vermittlertätigkeit keine Rolle. Diese Erkenntnisse stammen aus dem 16. AfW-Vermittlerbarometer, das über 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler mittels einer umfassenden Online-Umfrage einbezog.

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Die Texterstellung ist die am häufigsten genutzte Anwendung unter den aktiven KI-Nutzern, gefolgt von Tools zur Ideenfindung. Weniger verbreitet sind Anwendungen zur Informationsbeschaffung, Bilderstellung oder Vertriebsunterstützung. Etwa 20 Prozent der Befragten nutzen ihre KI-Anwendungen täglich, jedoch die Hälfte davon nur wöchentlich. 18 Prozent nutzen KI monatlich, während 10 Prozent noch seltener darauf zurückgreifen.


Hauptmotiv für den Einsatz von KI ist die Zeitersparnis, gefolgt von Unterstützung im Vertrieb und Kosteneffizienz. Weniger oft werden Ziele wie eine bessere Kundenbetreuung, verbesserte Datenanalyse oder die Gewinnung neuer Kunden mit KI verbunden.

„Künstliche Intelligenz in der Beratung steht noch am Anfang. Derzeit werden vor allem unkomplizierte und rasch umsetzbare Anwendungen wie die Texterstellung genutzt“, beurteilt Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, das Ergebnis aus dem AfW-Vermittlerbarometer. Das werde sich aber im Lauf der Zeit rasch ändern, sobald sich die Vermittler mit den neuen technischen Möglichkeiten besser vertraut gemacht haben. „Wer einmal durch Einsatz einer KI erheblich an Zeit und Aufwand im Beratungsgeschäft gespart hat, wird dies auch weiterhin tun“, so Rottenbacher weiter.


Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

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