In den vergangenen 20 Jahren hat sich das Nettovermögen der privaten Haushalte in Deutschland auf 13,8 Billionen Euro mehr als verdoppelt. Davon könnten nach Schätzungen des DIW Berlin jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden. Die durchschnittliche Höhe dieser Erbschaften beläuft sich dabei real auf etwas mehr als 85.000 Euro pro Person.

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„Wie viele Personen von den rund 980.000 Erbschaften jährlich ausgeschlossen werden, ist statistisch nicht erfasst. Auch dürfte es eine hohe Dunkelziffer derjenigen Pflichtteilsberechtigten geben, die gar nicht wissen, dass es den Pflichtteil gibt und sie Anspruch darauf haben“, schätzt Dr. Sven Gelbke. Dazu kämen auch Personen, die sich aus Scham oder wegen fehlendem Selbstbewusstsein nicht trauen, den überlebenden Elternteil oder ihre Geschwister auf den ihnen zustehenden Pflichtteil anzusprechen und diesen im Zweifel auch gerichtlich durchzufechten.

Als Geschäftsführer des Internetportals ´Die Erbschützer´ muss er es wissen. Das Unternehmen hilft übergangenen Erben, ihren Pflichtteil gegen die Verwandten durchzusetzen. Im Unterschied zu Anwälten verlangen die Erbschützer nur im Erfolgsfall ein Honorar in Höhe von 14 Prozent von dem erzielten Pflichtteilsbetrag. Doch viele Pflichtteilsberechtigte wissen gar nicht, welche Rechte ihnen zustehen. Deshalb haben ´Die Erbschützer´ sechs der wichtigsten Urteile für übergangene Erben in der obigen Bilderstrecke zusammengestellt.

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