Rendite erzielen, nachhaltig investieren und gleichzeitig Haftungsrisiken minimieren: Stiftungsmanager haben anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. Um auch in einem Niedrigzinsumfeld die nötigen Erträge zu erzielen, ist ein optimiertes Risiko-Renditeverhältnis nötig. „Zudem legen Stifter und Spender vermehrt Wert darauf, dass unter Berücksichtigung von Kriterien aus dem Bereich Umwelt, Soziales und verantwortungsvoller Unternehmensführung investiert wird“, weiß Dr. Dirk Rathjen vom Institut für Vermögensaufbau.

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Dr. Dirk Rathjen ist Vorstand des Instituts für Vermögensaufbau (IVA) mit Sitz in MünchenInstituts für Vermögensaufbau

Um Stiftungen bei der Umsetzung im Spannungsfeld von Rendite, Risiko und Spendenoptimierung zu unterstützen, bietet das IVA gemeinsam mit StiftungsMentor (in dessen Expertenrat Dr. Dirk Rathjen aktiv ist) Hilfestellung mit dem Business Judgement Rule-Gutachten an.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen meldete zuletzt erfreuliche Zahlen. „Im Jahr 2021 sind 863 neue Stiftungen gegründet worden, 473 davon sind steuerbegünstigt. Für den Stiftungssektor in Deutschland bedeutet das einen Zuwachs von 3,2 Prozent (2020: 2,8 Prozent). Insgesamt gibt es in Deutschland jetzt 24.650 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Auf 100.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kommen damit aktuell 29,6 Stiftungen.“   

Kirsten Hommelhoff, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, betont: „Im Jahr 2021 ist der deutsche Stiftungssektor erneut gewachsen. 863 Stiftungen wurden neu gegründet, so viele wie seit zehn Jahren nicht mehr. Uns als Bundesverband Deutscher Stiftungen freut es vor allem, wenn Menschen Stiftungen gründen, um sich langfristig für unsere Gesellschaft einzusetzen.“

Flexibilisierung hilft bei Zweckverwirklichung und vorgeschriebenem Kapitalerhalt

Dabei stehen gemeinnützigen Stiftungen vor der Herausforderung, zur Finanzierung ihrer Mission engen Grenzen zu unterliegen. Denn die Erträge aus der Vermögensanlage sind zusammen mit den Spenden dazu bestimmt, den satzungsgemäßen Auftrag, den Stiftungszweck zu erfüllen und das Grundstockvermögen zu erhalten. Jetzt hat der Gesetzgeber die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts, eines Stiftungsregisters und neue Regelungen zur Vermögensverwaltung beschlossen. Grundsätzlich sind Stiftungen dem ungeschmälerten Vermögenserhaltung nach Maßgabe des Stifterwillens verpflichtet. Sofern der Stifterwille aber nichts anderes explizit vorgibt, sollten auch ohne ausdrückliche Satzungsregelung realisierte Kursgewinne für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden dürfen. Das gilt beispielsweise bei Wertpapieren. Diese Flexibilisierung hilft bei der doppelten Aufgabe von Zweckverwirklichung und vorgeschriebenem Kapitalerhalt.

Kodifizierung der Business Judgement Rule hilfreich

Mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Stiftungsvermögen erhalten Stiftungen 2021 durch die Kodifizierung der Business Judgement Rule, wonach Stiftungsorgane dann nicht für eine Fehlentscheidung haften, wenn sie bei der Geschäftsführung unter Beachtung von Satzung und Gesetzen sowie auf Grundlage angemessener Informationen annehmen durften, dass sie zum Wohle der Stiftung handeln. Denn wer bei der Auswahl etwa der Finanzanlagen sorgfältig handelt, ausreichend Informationen einholt, gesetzliche und satzungsmäßige Vorgaben beachtet und dies dokumentiert, dem kann der Business Judgement Rule zufolge grundsätzlich keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden, auch wenn die Performance einmal enttäuscht. Auch ein Nichthandeln kann eine Pflichtverletzung sein. Zudem müssen die Entscheidungsgrundlagen sowie die vorgenommene Abwägung nachvollziehbar sein und zeitnah dokumentiert werden.

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Grundsätzlich ist es durch die Kodifizierung der Business Judgement Rule jeder Stiftung freigestellt, in der Anlage des Stiftungsvermögens frei zu entscheiden, wenn es in das Gesamtbild der Strategie und zum Erreichen der Anlageziele passt. Das ist auch gerade vor dem Hintergrund wichtig, Stiftungen bei der Umsetzung im Spannungsfeld von Rendite, Risiko und Spendenoptimierung zu unterstützen, denn Stiftungsmanager haben anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. Sie müssen Rendite erzielen, nachhaltig investieren und gleichzeitig eben Haftungsrisiken minimieren.

Viele angeblich nachhaltige Anlagen haben sich als Mogelpackungen erwiesen

Das bedeutet: Um auch in einem Niedrigzinsumfeld die nötigen Erträge zu erzielen, ist ein optimiertes Risiko-Renditeverhältnis nötig. Zudem legen Stifter und Spender vermehrt Wert darauf, dass unter Berücksichtigung von Kriterien aus dem Bereich Umwelt, Soziales und verantwortungsvoller Unternehmensführung investiert wird. Da viele angeblich nachhaltige Anlagen sich als Mogelpackungen erwiesen haben (Greenwashing), bedarf dies einer unabhängigen Begutachtung. Hierdurch kann das Spendenaufkommen nachhaltiger im besten Fall sogar gesteigert - werden und Stiftungen können über den Rahmen des Stiftungszwecks hinaus zum Wohle von Mensch und Wirtschaft beitragen.

Die Zielerreichung erfordert also hinreichende Erträge, gutes Risikomanagement und ein auf Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtetes Portfolio. Allerdings wird es für Stiftungsmanager immer schwierig sein, diese Ziele zu erreichen und versteckte Risiken zu erkennen – sei es in einzelnen Wertpapieren, in ungünstigen Kombinationen oder in der Auswahl vermeintlich ESG-konformer Anlagen.

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Business Judgement Rule-Gutachten für tiefgehende Analyse des Portfolios

Um Stiftungen bei der Umsetzung im Spannungsfeld von Rendite, Risiko, Nachhaltigkeit und Spendenoptimierung zu unterstützen, bieten StiftungsMentor und das Institut für Vermögensaufbau Hilfestellung an: Mit dem Business Judgement Rule-Gutachten erfolgt eine tiefgehende Analyse des Portfolios und bei Bedarf Hinweise zur Optimierung sowie die Zertifizierung durch das Institut für Vermögensaufbau. Dies ist auch im Interesse von Stiftern und Spendern, die damit mehr Sicherheit bei ihren finanziellen Zuwendungen erhalten.

Unter anderem beantwortet das Business Judgement Rule-Gutachten im Kontext von Nachhaltigkeitsinvestments die Frage: Haben die Stiftungsmanager wirklich nachhaltige Produkte eingesetzt, um Nachhaltigkeitsansprüche zu erfüllen und kein (unbewusstes) Greenwashing zu betreiben? Bei der Auswahl von Fonds oder Portfolios ist es dazu sinnvoll, sich die ESG-Ratings verschiedener ESG-Rater anzuschauen, um ein Konsensbild zu bekommen. Um ein breites und unabhängiges ESG-Rating zu erhalten, sollte die ESG-Qualität Titel für Titel aus der Sicht mehrerer etablierter ESG-Datenanbieter bewertet werden. Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Vermögensaufbau 2020 eine spezifische ESG-Zertifizierung entwickelt. Die Bewertungen basieren auf den Daten und Ratings von großen verschiedenen ESG-Datenanbietern und auch Nischen-Ratingagenturen. Aktuell werden beim IVA insgesamt Ratings aus mehr als 700 Quellen verwendet. Zwar hat die EU mit Ihrer Taxonomie ein eigenes Verfahren zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten vorgelegt. Allerdings lassen sich anhand dieser EU-Taxonomie derzeit nur ca. fünf Prozent des Weltaktienmarktes bewerten. Und das auch nur nach ökologischen Kriterien, die Sozialtaxonomie liegt noch gar nicht vor. Die Verwendung anderer ganzheitlicher ESG-Ratings ist somit einstweilen praktisch unumgänglich. Da alle ESG-Rater zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist es wünschenswert, Portfolios nach einem Konsensrating zur beurteilen.

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Rating-Dienstleister bestimmt differenziertes Nachhaltigkeitsprofil des Portfolios

Mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation will die Europäische Union die Finanzierung nachhaltigen Wachstums fördern, unter anderem bei Investmentfonds. Bislang ist die Definition von „strenger Nachhaltigkeit“ aber nicht sinnvoll geregelt. Auch hier bietet sich daher eine spezifische ESG-Zertifizierung an. Diese basiert auf einem regelmäßigen Prüfprozess, bei dem der Anbieter des Fonds oder Portfolios mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal die aktuelle Zusammensetzung des Portfolios vollständig übermittelt. Anhand dieses Bestandes bestimmt der Rating-Dienstleister ein differenziertes Nachhaltigkeitsprofil des Portfolios, das in einem Zertifikat als eigenes Dokument dargestellt wird. Das Siegel soll bei der Auswahl eines Produkt- beziehungsweise Strategieanbieters helfen und eine dauerhafte Qualitätsprüfung bieten.

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