Wollte der Gesetzgeber Fehlentwicklungen nicht nur im Pharmabereich oder bei professionellen Investoren im Publikumsfondswesen verunmöglichen, sondern Privatanleger davor wirksam schützen, müsste es auch ein ausdrückliches Verbot geben. Was die deutlichen Verschärfungen angeht, so zeigt die davon angeblich schon mehrfach geprägte Vergangenheit, dass das vorgeblich verschärft bekämpfte Prämienunwesen floriert wie selten zuvor. Und mit „Servicegebühren“ zeigt sich schon eine noch ertragreichere Alternative.

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Wie sehen Sie die Chancen, zu viel gezahlte Vertriebskosten zurückzuerhalten? Sie vertreten zahlreiche Verbraucher vor Gericht.

Nach den Buchstaben des Gesetzes stehen die Chancen meiner Beurteilung nach objektiv gut. Sobald der Bundesgerichtshof eine entsprechende Entscheidung bekannt gemacht hat, werden das auch die Instanzgerichte wahrnehmen und umsetzen. Derzeit leiden auch sie oft unter den Folgen fehlender Transparenz und deshalb ausbleibendem Verständnis der tatsächlichen Lage.

Nun könnte man aus Sicht der Branche einwenden: Bankberater und Versicherungsvermittler wollen ihre Beratungsleistung auch vergütet haben – das betrifft auch die Fondsauswahl. Unter welchen Umständen wären derartige Abschluss- und Bestandsprovisionen denn zulässig? Was wären Alternativen der Vergütung, von denen Geldanleger eher profitieren würden?

Warum besteht die Finanzberaterschaft heutiger Prägung weiterhin auf umsatzabhängiger Prämierung? Weil niemand für drei Stunden Beratung wegen einer Fondsinvestition von € 100.000,- ein Honorar von € 5.000,- bezahlen würde. Dieses lässt sich aber per Aufschlag als (wohl auch noch mehrwertsteuerfreie) Abschlussprämie erzielen. Zudem jährlich obendrauf noch weitere € 500,- aus dem Portemonnaie des Versicherten, - selbst noch nach 15 Jahren. Und für diesen Verlauf müsste der Privatanleger noch das Glück haben, dass er in der Zeitspanne nicht dreimal umgeschichtet wurde – weil er dem sympathischen Berater entwischt ist, obwohl dem der Vertriebsdirektor mit der vierteljährlichen Neuausrichtung der Wertschöpfungsziele Dampf gemacht hat. Moderne Geschäftsausrichtung halt.

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Abschluss- und Bestandsprovisionen als Honorierung diese Bezeichnung verdienender Beratung sind und bleiben in jeder Gestaltung ein Unding. Es ist ein Skandal, dass die Politik fortgesetzt davor die Augen verschließt. Und der Finanzwelt im Ergebnis die Möglichkeit einräumt, „ihren Teil“ vom Vermögen der Privatanleger abzuschöpfen. Wie im Mittelalter, als Verdiente und Günstlinge mit dem Recht zur Abgabenerhebung belehnt wurden. Heute erwirbt man sich einträgliche Gunst schon mit sogenannter Transparenz.

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