Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, erreicht einen neuen Rekordstand. 579.095 Ruheständler erhielten im September 2021 entsprechende Sozialhilfe-Leistungen: ein Plus von rund 2,66 Prozent. Seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten damit beinahe verdoppelt. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, auf die zuerst die Funke Mediengruppe aufmerksam macht.

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Weitere 533.590 Personen erhielten Grundsicherung aufgrund einer Erwerbsminderung und hatten die Regelaltersgrenze für den Ruhestand noch nicht erreicht. Hier ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger sogar leicht rückläufig. Ende Dezember 2020 hatten noch 534.520 Personen aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit finanzielle Hilfe in Anspruch genommen.

Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Frauen häufiger von Grundsicherung im Alter betroffen

Mit Blick auf die Grundsicherung im Alter sind Frauen häufiger betroffen als Männer: 56 Prozent weiblichen Hilfsbedürftigen stehen 44 Prozent männliche gegenüber. Der durchschnittliche Bruttobedarf beträgt aktuell 851 Euro im Monat. Neben den Lebensunterhalts-Kosten müssen hieraus auch die Kosten für die Miete und Heizung bezahlt werden.

Um das Grundsicherungs-Niveau von 851 Euro zu erreichen, müssen Menschen mit durchschnittlichem Einkommen aktuell 28 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Das hat die Linke im Bundestag von Bundesarbeitsministerium abgefragt, wie die Funke Medien weiter berichten. Allerdings dürfte dies für viele Menschen unrealistisch sein: aktuell liegt das Einkommen eines „Standardrentners“ bei rund 3.240 Euro brutto im Monat, die durchgehend verdient und mit Renten-Beiträgen bedient werden müssten, um nach 28 Jahren die Grundsicherung zu toppen.

Wer Grundsicherung im Alter erhält, hat bereits die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im September 2021 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 11 Monaten.

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Statistisches Bundesamt / destatis.de

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