Versicherungsmakler können sich jedoch nicht immer auf die Aktualität von Deckungskonzepten verlassen. In manchen Fällen ist es erforderlich, die vermittelten Leistungen selbst regelmäßig zu prüfen. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand für den Vermittler.

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Fazit: Nutzen-Risiko-Abwägung ist unerlässlich

Deckungskonzepte können Versicherungsmaklern einen echten Mehrwert liefern. Wer sie nutzt, sollte sich doch auch der Konsequenzen – der Bindung an den Konzeptanbieter – bewusst sein. Bietet dieser dauerhaft herausragende Leistungsmerkmale, die sich am Bedarf der Kunden orientieren, ist das nicht problematisch. Wenn ein Deckungskonzept Versicherungsnehmern hingegen keine realen Leistungsverbesserungen bietet, ist es die Abhängigkeit vom Anbieter in der Regel nicht wert.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wohl kaum ein Versicherungsnehmer profitiert tatsächlich von der verlängerten Bezugsdauer für ein im Rahmen der Unfallversicherung vermitteltes Krankenhaustagegeld, welches statt 1.000 Tage 2.000 Tage leistet. Dies fällt in die Kategorie Marketinggag; fünfjährige Krankenhausaufenthalte dürften für den Großteil der Kunden äußerst unwahrscheinlich sein.
Ein gewisses Maß an Auseinandersetzung mit dem Produkt im Vorfeld – und wie erwähnt auch während der Verwendung – ist also unverzichtbar.

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Ebenfalls nicht ganz unwichtig bei der Entscheidung: Das Deckungskonzept muss in die eigene Prozesslandschaft integrierbar sein. Die Leistungsverbesserungen sollten per Vergleichsrechner abgebildet und anderen Tarifen gegenübergestellt werden können. Und natürlich direkt dort abschließbar sein. Denn das beste Deckungskonzept nützt Maklern wenig, wenn es schwer vermittelbar ist und zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

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