BRAK-Präsident Wessels ging sogar so weit, die neue Inkassodefinition als „grenzenlos“ zu bezeichnen. Er malte das Schreckensbild, dass der Regierungsentwurf den LegalTech-Inkasso-Dienstleistern einen unbegrenzten Zugang zum Rechtsdienstleistungsmarkt eröffne. Aufgehängt an der Frage, ob das Gesetz grundsätzlich geeignet sei, verbrauchergerechte Angebote auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt zu schaffen, gaben sich Wessels und Prof. Wolf die größte Mühe darzulegen, dass das Geschäftsmodell der LegalTechs an sich schon unredlich sei und zudem noch mit fragwürdigen Methoden in der Internetvermarktung vorangetrieben werde. LegalTech-Anbieter brächten ihre Kunden um den vollen Rechtsanspruch, der ihnen rechtlich zustünde, wenn sie eine Erfolgsprovision kassierten. Außerdem pickten die LegalTechs sich bei der Mandantenwahl stets die Rosinen mit besonders großen Erfolgsaussichten oder Rechtsschutzdeckungen heraus. Mandate mit weniger guten Aussichten lehnten sie ab. Auf Verbraucherschutz käme es ihnen dabei nicht an, weshalb der Entwurf auch nicht geeignet sei, ein verbrauchergerechtes Angebot zu schaffen. Prof. Wolf, Lehrstuhlinhaber für Anwaltsrecht in Hannover, kritisierte, dass für LegalTech-Anbieter das „Recht des Internets“ gelte. Was heute noch Flightright oder Wenigermiete.de sei, wären morgen schon „Google law“ oder andere Internet-Giganten.

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Diese Attacken verdeutlichen in einer außergewöhnlichen Deutlichkeit, worum es hier gerade geht, um anwaltliche Geschäftsmodelle und Internetmarkt für Rechtsdienstleistungen, für den Regionalität immer unwichtiger wird, insbesondere in den zivilrechtlichen Massenverfahren, dem Brot- und Buttergeschäft der Anwaltschaft, aber auch der Rechtsschutzversicherer. Diese reagierten bisher in der Breite der Branche nur sehr verhalten, haben sie noch die Internetgroßkanzleien zum WiderrufJoker und dem Dieselskandal zu verarbeiten. Aber es wird nicht damit aufhören, es wird sicher weiter dynamisieren, das LegalTech-Gesetz wird weitere Modelle eröffnen und es auch die Erfolgshonorarfreigabe für Anwälte gibt, werden LegalTech-Anwaltskanzleien wie Pilze aus dem Boden sprießen und die Kundenschnittstelle der Rechtsschutzversicherer weiter attackieren.

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