Um nicht zum reinen Kostenabwickler zu verkommen, muss sich Rechtsschutz deutlich aggressiver gegenüber ihren Kunden und Kundinnen zeigen, ihr Kompetenzmodell verändern, die Syndikusanwälte und -anwältinnen in den Schadenbereichen an die Kunden- und vermittlerfront bringen und dies ganz anders vermarkten, als heute. Die Erreichbarkeit von qualifizierten Rechtsservices und fallabschließenden Rechtsschutzfallanfragen treten ins Zentrum der operativen Exzellenz. Die Versicherer müssen Antworten auf geblitzt.de und gefeuert.de geben, deren CEO freimütig in einem LegalTech-Podcast offenbart, dass es um das Abfischen von Rechtsschutzversicherten geht, die den höchsten Ertrag für seine Plattform und die angeschlossenen Lizenzkanzleien versprechen.

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Es geht heute um Mandatshandel und dieser wird mit dem LegalTech-Gesetz und auch den Onlineaktivitäten der juristischen Verlage mit anwalt.de oder anwalt24.de weiterwachsen. Und dann wird es noch deutlich mehr situative Rechtsdienstleistungen geben, zu Pauschalhonoraren oder auf Erfolgsbasis, eine Renaissance der Prozessfinanzierung, für die Anwaltschaft ebenfalls Teufelszeug, die die Rechtsschutzversicherer nicht zum Fliegen gebracht haben, steht vor der Tür. Und die Verbraucher und Rechtsratsuchenden, die finden diese auf Convenience ausgelegten Modelle mit Klick und Cash-funktionen (flightright) einfach nur cool. ‚Lieber den Spatz in der Hand, als Ärger und Zeitaufwand für die Taube auf dem Dach‘ - so ticken Verbraucher heute. Gerade bei den kleinen Alltagsrechtsstreitigkeiten. Nicht nur 70 Prozent der Amtsgerichtsverfahren, so Prof. Wolf, bewegen sich in der Range von Streitwerten bis 2.000 Euro, auch im Rechtsschutz wird man kaum andere Durchschnittswerte finden, was den Nutzen einer Vollkasko-Rechtsschutzpolice für heute 300 und mehr Euro im Jahr immer mehr in Frage stellt. Rechtsschutz muss also umdenken, sowohl in ihren Produkt- und Rechtsassistancemodellen, als auch in ihren operativen Aufstellungen und insbesondere den Vermarktungs- und Kommunikationsstrategien.

Wenn nicht, dann wird die Erstkontaktquote zum Rechtsschutzversicherer immer weiter sinken; Rechtsservicekompetenzen und auch Schadenfallsteuerung immer mehr ins Hintertreffen geraten. Und die Kunden werden sich immer häufiger und lauter die Frage nach dem tatsächlichen Produktnutzen stellen.

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Dass sich Rechtsschutz nicht nur mit diesen Angriffsszenarien der LegalTechs mit erweiterter RDG-Zulassung zu beschäftigen hat, sondern auch die Chancen von e-justice und dem digitalen Rechtsverkehr, der bis zum 1.1.2026 bundesweit umgesetzt sein soll, ist auch nicht in der Breite angekommen. Die digitale Abwicklung von Rechtsschutzfällen und insbesondere Gerichtskosten- und Anwaltsrechnungen eröffnet für das Prozessmanagement völlig neue Optionen. Die Fallkonstellationen sind bei Rechtsschutz bei weiten nicht so komplex, wie bei Arztrechnungen; das Potential für die Verarbeitung von strukturierten Daten erheblich. Dazu gehören dann auch entsprechende Kundenplattformen, wie z.B. die ÖRAG AWS-Cloud APP mit 24/7-Live-Pushservices und einem KI-Chatbot, der technologisch das Prozessmodell von geblitzt.de deutlich in den Schatten stellt: Anhörungs- oder Bußgeldauslesung, automatische Deckungsprüfung mit Entscheidung und Schadenanlage, Anwaltsrouting, Verfahrensbearbeitung, Zahlung der pauschalierten Anwaltskosten und Schadenschließung. Werden diese Schritte vom Kunden über den Chatbot abgewickelt, wird jeder Prozessschritt per Pushservice mit Originaldokumenten in der App ‚MeinRecht’ bereitgestellt. Dies ist nur eine neue Möglichkeit für die Zukunft, um selber ein LegalTech-Feeling bei Kunden und Vertriebspartnern auszulösen.

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