Bei der Beurteilung, ob die staatlich geförderte Riester-Vorsorge ihr Ziel erreicht, geht die Bundesregierung von falschen Tatsachen aus. Das bemängelt die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke in einem Antrag (19/27317). So wird kritisiert, dass im Rentenversicherungsbericht die zunehmende Besteuerung gesetzlicher Renten komplett ausgeblendet würde. Zudem würde fälschlicherweise angenommen, dass das die immer geringer werdende Zahl an Riester-Sparern tatsächlich vier Prozent des Bruttolohns „riestert“. In den Modellrechnungen seien die Verwaltungskosten mit zehn Prozent „weit unterschätzt“ und die Verzinsung von vier Prozent wird nur bis 2024 nach unten angepasst, schreibt die Linksfraktion.

Anzeige

Mit anderen Worten: Ein klarer Blick auf den „Erfolg“ der Riester-Rente ist mit diesen Daten nach Auffassung der Linken verstellt. Die steuerliche Förderung solle eingestellt werden, fordert die Partei und beruft sich dabei sogar auf den ehemalige Sozialminister Norbert Blüm. Auch der im im vergangenen Jahr verstorbene CDU-Politiker habe sich „vehement für die Beendigung der Riesterförderung ausgesprochen“.

Rentenniveau anheben

Die Einsparungen bei der Förderung der Riester-Rente seien in der gesetzlichen Rentenversicherung besser aufgehoben, findet die Linke und bietet damit Anschlussfähigkeit an andere politische Lager: Vergleichbare Vorstellungen gibt es sowohl bei den Grünen als auch bei der AfD.

Allerdings gibt es ‚Niveau-Unterschiede‘ zwischen den Lagern: Während die Grünen das Rentenniveau auf dem heutigen Stand halten wollen, ist es erklärtes Ziel der Links-Partei, es von 48,7 Prozent (2021: bereinigt um den Statistikeffekt der Revision der beitragspflichtigen Entgelte) auf 53 Prozent anzuheben. Das sei auch „langfristig durch moderate Beitragssatzerhöhungen“ finanzierbar, heißt es in dem Antrag.

Anzeige

Diese Erhöhungen sollen in vier Schritten um insgesamt zwei Prozentpunkte auf 20,4 Prozent angehoben werden. Die Finanzierung soll paritätisch erfolgen. „Bei einem vorläufigen Durchschnittsverdienst (2021) von 3.461,75 Euro brutto bedeutete das eine monatliche Mehrbelastung von 31,15 Euro für die Versicherten und ihre jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Mehrbelastung wird durch den wegfallenden Riesterbetrag überkompensiert. Mit einem um 1,8 Prozentpunkte höheren Beitragssatz ließe sich eine außerordentliche Rentenerhöhung von 8,83 Prozent finanzieren, die eine sogenannte Standardrente von heute 1396,62 Euro netto auf 1488,54 Euro netto erhöhen würde“, rechnet die Linke vor.

Möglichkeiten für freiwillige Zuzahlungen stärken

Im Zentrum des Vorschlags der Linksfraktion steht allerdings der Ausbau freiwilliger Zuzahlungsmöglichkeiten in die Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Solche freiwilligen Zusatzbeiträge sind bereits heute möglich und werden immer stärker genutzt, um Abschläge in der GRV auszugleichen. Noch vor sechs Jahren wurde diese Möglichkeit von gerade mal 1.499 Versicherten genutzt. Der Rentenkasse flossen dadurch 24 Millionen Euro zu. 2018 betrugen die Beitragseinnahmen zum Ausgleich von Rentenminderungen rund 291 Millionen Euro; gezahlt von 17.086 Versicherten.

Ein Modell, das die Linke ausbauen will. Mittelfristig soll die Beitragsbemessungsgrenze verdoppelt werden, um so „hohe Einkommen der Versicherungspflicht zuzuführen und den Spielraum für freiwillige Zusatzbeiträge auch für Gutverdienende zu vergrößern.“

Anzeige

Konkrete Anwendungsbeispiele, wie das Modell funktionieren soll, bleibt die Linke nicht schuldig: So wird auf Tarifverträge der IG Metall für körperlich besonders belastenden Branchen verwiesen. Diese sehen vor, dass von Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit 50 Euro monatlich die Abschläge für eine um zwei Jahre vorgezogene Rente ausgleichen können. „Diese attraktivste und unbürokratischste Form einer betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gilt es weiter zu fördern und auszubauen“, resümiert die Partei.

Abkehr von sozialabgabefreier Entgeltumwandlung gefordert

Ganz im Gegensatz zur sozialabgabefreien Entgeltumwandlung, wie die Links-Partei findet. Diese Durchführungsweise würde inzwischen die Hälfte der bAV-Angebote ausmachen; hätte aber auch entscheidende Nachteile: So würden die Rentenansprüche der heutigen Versicherten reduziert und die jährliche Rentenanpassung gedämpft. Den Sozialkassen würden dadurch jährlich mindestens vier Milliarden Euro entgehen.

Anzeige

Vier Schritte

Ziel sei es, die Gesetzliche Rente „wieder zum tragendes Fundament zukünftiger Alterssicherung“ zu machen. Dafür wären folgende vier Schritte notwendig:

  • Die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ muss entfristet bzw. die sogenannte „Grundrente“ reformiert sowie das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden.
  • Riester-Wertguthaben sollen freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rente zu überführt werden können.
  • Erleichterung freiwilliger Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ab 01.07.2021 solle allen gesetzlich Rentenversicherten sowie deren Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet werden, ab dem vollendeten 40. Lebensjahr freiwillige Zusatzbeiträge zu leisten.
  • Verlängerung der Möglichkeit zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Seite 1/2/

Anzeige