Für die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist „nicht nachvollziehbar“, warum die Regierungskoalition die vergangenen sieben Jahre ungenutzt gelassen hat, um eine „dauerhaft solidarische und nachhaltige Alterssicherung sicherzustellen“. So schreibt es die Fraktion in einem Antrag (19/27213), den der Bundestag beschließen soll. Das wird angesichts der Mehrheitsverhältnisse wohl Hoffnung bleiben, dennoch gewährt das Papier Einblick in grüne Rentenpolitik.

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Wichtigste Botschaft: Die Grünen setzen auf Stärkung der gesetzlichen Rente und erteilen kapitalmarktnahen Lösungen eine Absage. Ein Staatsfonds, in den Teile des Gehalts eingezahlt werden, wie es die FDP vorschlägt, wäre mit den Grünen also nicht zu machen. Schließlich, so heißt es in dem Antrag, seien Kapitalmärkte den „Preisschwankungen von Wertpapieren und den Stürmen der Finanzkrisen kaum geschützt ausgesetzt“. Das Umlageverfahren biete den Versicherten hingegen größere Sicherheit und es sei frühzeitig abzuschätzen, mit welchem Einkommen im Alter zu rechnen ist.

Grüne: Warum die GRV privater Vorsorge überlegen ist

Weiteres Argument der Grünen: Bei der GRV seien „mindestens ebenbürtige Renditen“ wie bei der Riester-Rente festzustellen. Und das bei umfangreicheren Leistungen: Anerkennung von Kinder- und Erziehungszeiten, Höhere Bewertung von Teilzeittätigkeiten aufgrund von Kindererziehung, Hinterbliebenenrente, Ansprüche auf Reha, Neuqualifizierung oder Erwerbsminderungsrente. Zudem seien die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung insolvenz- und pfändungssicher.

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Bei kapitalgedeckter Altersvorsorge kommt noch ein „struktureller Nachteil“ hinzu, der laut Auffassung der Grünen nicht auszugleichen sei. Was sie darunter verstehen, formulieren die Abgeordneten so: „Private Rentenmodelle ziehen die Langlebigkeitsrisiken geradezu an, denn wer mit einer vergleichsweise begrenzten Lebenserwartung rechnet, spart nicht für eine zusätzliche private Altersrente. Infolgedessen muss bei der Berechnung der Beiträge und der monatlichen Zahlbeträge im Alter versicherungsmathematisch mit einer deutlich höheren ferneren Lebenserwartung kalkuliert werden als mit der des Durchschnitts der Bevölkerung. Dies schlägt sich unmittelbar negativ auf die Rendite der kapitalgedeckten Rente und positiv auf die Renditen und die Finanzierbarkeit des weiteren Leistungsspektrums der gesetzlichen Rentenversicherung nieder.

bAV: Pflicht zum Angebot und Mitfinanzierung

In Sachen betriebliche Altersversorgung nimmt sich der Grünen-Antrag etwas zurück. Es wird ein öffentlich verwalteter Bürgerfonds gefordert, der insbesondere kleine- und mittlere Unternehmen unterstützen soll, zusätzliche Anlagemöglichkeiten für die Belegschaften zu schaffen. Zudem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten und mitzufinanzieren.


Der Antrag enthält auch acht Schritte, die nach Auffassung der Grünen zu einer solidarischen und leistungsstarken Alterssicherung für alle führen. Diese acht Punkte sind hier verkürzt wiedergegeben:

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  • Einführung eine Bürgerversicherung: Deren Ziel: Alle Bürger (auch Selbstständige und Abgeordnete…) sollen in die GRV einbezogen werden. Mittelfristig sollen auf alle Einkommensarten Beiträge erhoben werden.
  • Das Rentenniveau soll dauerhaft auf dem heutigen Stand stabilisiert werden. Um das zu erreichen, soll u.a. die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Der Übergang vom Erwerbs- ins Rentenleben soll individuell gestaltet werden können (Teilrente ab 60). Der Mindestlohn soll auf 12 Euro erhöht werden. Zudem bräuchte es ein „echtes Einwanderungsgesetz“, das „unkomplizierten und nachhaltigen“ Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet.
  • Die Maßnahmen sollen mit einem steuerfinanzierten Stabilisierungsbeitrag „flankiert“ werden und damit „den Folgen der Fehlfinanzierungen der Mütterrente und Rente ab 63“ entgegenwirken.
  • Die im Antrag genannten Maßnahmen sollen umfassend umgesetzt werden, da andernfalls eine starke Anhebung des Rentenbeitragssatzes ab 2030 notwendig wäre.
  • Damit vollzeitbeschäftigte Geringverdiener eine auskömmliche Rente erhalten, soll eine „arbeitgeberfinanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage“ eingeführt werden.
  • Die Grundrente soll schrittweise in eine Garantierente weiterentwickelt werden. Aus Sicht der Grünen heißt das u.a.: keine Vermögensprüfung und Anrechnungszeiten als Versicherungszeiten rechnen.
  • Erwerbsminderungs-Rentner sollen einen Zuschlag erhalten.
  • Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage in der GRV soll von derzeit 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden.
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