Der Antrag enthält auch acht Schritte, die nach Auffassung der Grünen zu einer solidarischen und leistungsstarken Alterssicherung für alle führen. Diese acht Punkte sind hier verkürzt wiedergegeben:

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  • Einführung eine Bürgerversicherung: Deren Ziel: Alle Bürger (auch Selbstständige und Abgeordnete…) sollen in die GRV einbezogen werden. Mittelfristig sollen auf alle Einkommensarten Beiträge erhoben werden.
  • Das Rentenniveau soll dauerhaft auf dem heutigen Stand stabilisiert werden. Um das zu erreichen, soll u.a. die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Der Übergang vom Erwerbs- ins Rentenleben soll individuell gestaltet werden können (Teilrente ab 60). Der Mindestlohn soll auf 12 Euro erhöht werden. Zudem bräuchte es ein „echtes Einwanderungsgesetz“, das „unkomplizierten und nachhaltigen“ Zugang zum Arbeitsmarkt gewährleistet.
  • Die Maßnahmen sollen mit einem steuerfinanzierten Stabilisierungsbeitrag „flankiert“ werden und damit „den Folgen der Fehlfinanzierungen der Mütterrente und Rente ab 63“ entgegenwirken.
  • Die im Antrag genannten Maßnahmen sollen umfassend umgesetzt werden, da andernfalls eine starke Anhebung des Rentenbeitragssatzes ab 2030 notwendig wäre.
  • Damit vollzeitbeschäftigte Geringverdiener eine auskömmliche Rente erhalten, soll eine „arbeitgeberfinanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage“ eingeführt werden.
  • Die Grundrente soll schrittweise in eine Garantierente weiterentwickelt werden. Aus Sicht der Grünen heißt das u.a.: keine Vermögensprüfung und Anrechnungszeiten als Versicherungszeiten rechnen.
  • Erwerbsminderungs-Rentner sollen einen Zuschlag erhalten.
  • Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage in der GRV soll von derzeit 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden.
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