Ein Modell, das die Linke ausbauen will. Mittelfristig soll die Beitragsbemessungsgrenze verdoppelt werden, um so „hohe Einkommen der Versicherungspflicht zuzuführen und den Spielraum für freiwillige Zusatzbeiträge auch für Gutverdienende zu vergrößern.“

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Konkrete Anwendungsbeispiele, wie das Modell funktionieren soll, bleibt die Linke nicht schuldig: So wird auf Tarifverträge der IG Metall für körperlich besonders belastenden Branchen verwiesen. Diese sehen vor, dass von Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit 50 Euro monatlich die Abschläge für eine um zwei Jahre vorgezogene Rente ausgleichen können. „Diese attraktivste und unbürokratischste Form einer betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gilt es weiter zu fördern und auszubauen“, resümiert die Partei.

Abkehr von sozialabgabefreier Entgeltumwandlung gefordert

Ganz im Gegensatz zur sozialabgabefreien Entgeltumwandlung, wie die Links-Partei findet. Diese Durchführungsweise würde inzwischen die Hälfte der bAV-Angebote ausmachen; hätte aber auch entscheidende Nachteile: So würden die Rentenansprüche der heutigen Versicherten reduziert und die jährliche Rentenanpassung gedämpft. Den Sozialkassen würden dadurch jährlich mindestens vier Milliarden Euro entgehen.

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Vier Schritte

Ziel sei es, die Gesetzliche Rente „wieder zum tragendes Fundament zukünftiger Alterssicherung“ zu machen. Dafür wären folgende vier Schritte notwendig:

  • Die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ muss entfristet bzw. die sogenannte „Grundrente“ reformiert sowie das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden.
  • Riester-Wertguthaben sollen freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rente zu überführt werden können.
  • Erleichterung freiwilliger Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ab 01.07.2021 solle allen gesetzlich Rentenversicherten sowie deren Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet werden, ab dem vollendeten 40. Lebensjahr freiwillige Zusatzbeiträge zu leisten.
  • Verlängerung der Möglichkeit zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
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