Die Befürchtungen sind eingetroffen: Anfang August legte Allianz den Halbjahresbericht 2020 vor. Darin fand sich unter dem Punkt „Sonstige Angaben“ folgender Passus:

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„Im Juli 2020 wurden beim US-amerikanischen Bundesgericht für den südlichen Bezirk von New York Klagen gegen gewisse Allianz Global Investors (AllianzGI) Einheiten sowie, zum Teil, die Allianz SE und die Allianz Asset Management GmbH eingereicht. Die Klagen stehen im Zusammenhang mit Verlusten, die Investoren in AllianzGI Structured Alpha Fonds während der COVID-19-bedingten Marktturbulenzen erlitten haben. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Investoren in diesen AllianzGI Fonds vergleichbare Klagen einreichen werden. Die Allianz überprüft derzeit die Klagen und beabsichtigt, sich nachdrücklich gegen die Klagevorwürfe zu verteidigen, die als rechtlich und faktisch unzutreffend erachtet werden. Die AllianzGI U.S. hat in diesem Zusammenhang auch ein Auskunftsersuchen von der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC bezüglich der AllianzGI Structured Alpha Fonds erhalten und kooperiert vollumfänglich mit der SEC.“

Die darin geäußerten Befürchtungen, dass sich weitere Kläger der Klage anschließen, hat sich nun bewahrheitet. Zu den institutionellen Anlegern, die AGI zur Rechenschaft für die erlittenen Verluste ziehen wollen, zählen bislang u.a.:

  • ein Pensionsfonds für Lehrer im US-Bundesstaat Arkansas (ATRS)
  • Blue Cross Blue Shield, einer der großen US-Krankenversicherer
  • Pensionsfonds für die Mitarbeiter des Betreibers der New Yorker Verkehrsbetriebe, der Metropolitan Transport Authority (MTA).

Allein der letztgenannte Fonds soll 200 Millionen Dollar in die Allianz-Fonds investiert haben, um für 70.000 Mitarbeiter Betriebsrenten-Ansprüche zu erfüllen.

Insgesamt soll sich die Summe der Schadenersatz-Klagen auf vier Milliarden Dollar belaufen, hat die Nachrichtenagentur Reuters errechnet.

Es sei eine „wetterfeste“ Anlage versprochen worden, argumentieren die Kläger, deren Hauptvorwurf im Kern lautet, dass AGI mit einem Strategiewechsel für Verluste gesorgt hätte. Darin sei eine Verletzung der treuhändereschen Pflichten von AGI zusehen, aus der sich Schadenersatzansprüche begründen, so der Vorwurf.

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Das sieht man bei Allianz gänzlich anders. Zum einen hätten die Risiken, die sich mit dem Anlageprodukt Hedgefonds verbinden, den institutionellen Anlegern klar sein müssen. Zum anderen kam eine hauseigene Untersuchung zu dem Ergebnis, die Verluste seien nicht auf eine fehlerhafte Portfolio-Investmentstrategie oder Fehlern im Risikomanagement zurückzuführen.

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