Krankenkassen erleiden Millionenverluste mit Immobilienfonds
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen drohen Millionenverluste aus Immobilienanlagen. Mindestens 170 Millionen Euro stehen im Raum. Besonders brisant ist, wie die riskanten Investments trotz strenger Anlagevorschriften möglich wurden.

Gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben offenbar hohe Millionenbeträge mit Anlagen verloren, die mit einem Immobilienfinanzierungsfonds verbunden sind. Die bislang bekannt gewordenen möglichen Verluste summieren sich auf mindestens 170 Millionen Euro. Das geht aus Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hervor. Der Fall ist auch deshalb brisant, weil Sozialversicherungsträger bei der Anlage ihrer Gelder strengen Sicherheitsvorgaben unterliegen. Mehrere gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen müssen offenbar erhebliche Verluste aus Kapitalanlagen verkraften. Allein bei den Krankenkassen sollen mindestens 17 Unternehmen betroffen sein. Das berichtet "Tagesschau.de"
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Im Zentrum steht der auf Nachrangfinanzierungen für Immobilienprojekte spezialisierte Verius-Fonds beziehungsweise eine darauf aufbauende Anleihestruktur. Mehrere betroffene Institutionen gehen inzwischen juristisch gegen Beteiligte vor.
Besonders hoch könnte der Schaden bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ausfallen. Dort stehen Verluste von bis zu 44 Millionen Euro im Raum. Die KV hat beim Landgericht Frankfurt Schadensersatzklage gegen mehrere Beteiligte eingereicht, darunter die Bank Hauck Aufhäuser Lampe, Hauck Aufhäuser Fund Services und den Schweizer Fondsberater Verius Capital. Auch die BKK Gildemeister Seidensticker soll sich einer Klage angeschlossen haben. Ihr möglicher Schaden wird mit sechs Millionen Euro beziffert. Bereits zuvor waren Schadensersatzforderungen der Kaufmännischen Krankenkasse, der Pronova BKK und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in Höhe von zusammen 77 Millionen Euro bekannt geworden. Hinzu kommt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, die mit einem Totalverlust rechnet und bereits 36 Millionen Euro auf Immobilienanlagen abschreiben musste.
Insgesamt summieren sich die genannten möglichen Verluste von Institutionen aus dem Gesundheitswesen auf mindestens 170 Millionen Euro. Die tatsächliche Summe könnte allerdings noch deutlich höher liegen.
Wie ein Immobilienfonds zum Problem für Krankenkassen wurde
Besonders erklärungsbedürftig ist, wie Institutionen des gesetzlichen Gesundheitswesens überhaupt in ein derart riskantes Investment geraten konnten. Der Verius-Fonds war auf sogenannte Mezzanine-Finanzierungen im deutschen Immobilienmarkt spezialisiert. Dabei stellen Investoren Projektentwicklern Kapital zur Verfügung, das häufig nachrangig gegenüber klassischen Bankkrediten ist. Für dieses erhöhte Risiko werden entsprechend hohe Zinsen verlangt. Bei den vom Fonds vergebenen Darlehen waren teilweise Zinssätze von bis zu 15 Prozent vorgesehen.
Das Geschäftsmodell geriet mit der Immobilienkrise massiv unter Druck. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und Probleme bei Projektentwicklern führten dazu, dass zahlreiche Darlehen nicht mehr bedient werden konnten. Bereits im Herbst 2022 wurde der Fonds eingefroren. Das Ausmaß der Verluste könnte enorm sein. Professionelle Anleger hatten direkt und indirekt mindestens 1,2 Milliarden Euro investiert. Inzwischen rechnen Anleger damit, dass mindestens 96 Prozent des Fondsvermögens verloren sein könnten.
Für Krankenkassen ist der Vorgang besonders heikel. Denn sie können ihre Finanzreserven nicht nach Belieben investieren. Für Sozialversicherungsträger gelten bei der Kapitalanlage strenge gesetzliche Anforderungen. Nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches muss Kapital so angelegt werden, „dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist“.
Direkte Investments in einen hochriskanten Mezzanine-Immobilienfonds wären vor diesem Hintergrund kaum mit dem Sicherheitsbedürfnis solcher Anleger vereinbar gewesen. Doch offenbar kam eine komplexe Konstruktion zum Einsatz, die den Zugang für regulierte Anleger ermöglichte. Eine zentrale Rolle spielte demnach die Luxemburger Zweckgesellschaft „Securo Pro Lux“. Sie gab im Rahmen einer Privatplatzierung Schuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 550 Millionen Euro aus. Diese konnten von regulierten institutionellen Investoren gezeichnet werden. Über diese Struktur floss Kapital letztlich in das Umfeld des Verius-Fonds. Bis zu 20 sogenannte SGB-IV-Investoren sollen zum Investorenkreis gehört haben. Die Konstruktion versprach zusätzliche Sicherheiten. Aus den Ausschüttungen des Fonds bediente die Zweckgesellschaft unter anderem feste Kuponzahlungen von 1,25 Prozent jährlich. Hinzu kamen variable Zinsen, die unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt oder als Puffer zurückgelegt werden konnten. Damit entstand für institutionelle Anleger offenbar ein anderes Risikoprofil als bei einer unmittelbaren Beteiligung an einem hochriskanten Immobilienfinanzierungsfonds.
Die Aufsicht gerät in den Fokus
Der Fall wirft damit nicht nur Fragen zum Risikomanagement der betroffenen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf. Auch die Kontrollmechanismen stehen auf dem Prüfstand. Das Bundesamt für Soziale Sicherung kontrolliert bei den seiner Aufsicht unterstehenden gesetzlichen Krankenkassen, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Kapitalanlage eingehalten werden. Einzelne Anlageentscheidungen müssen jedoch offenbar nicht vorab genehmigt werden. Geprüft werde vielmehr, ob die Krankenkassen über ein geeignetes Anlage- und Risikomanagement verfügen.
Genau darin liegt eine zentrale Frage des Falls: Wenn Institutionen, die mit Beitrags- beziehungsweise Versorgungsgeldern umgehen und besonders strengen Anlagevorschriften unterliegen, über komplexe Finanzstrukturen hohe Risiken eingehen können, stellt sich die Frage, ob eine überwiegend systembezogene Kontrolle des Risikomanagements ausreicht.
Millionenverluste könnten juristisches Nachspiel haben
Die Schadensersatzklagen dürften deshalb nicht nur klären müssen, wer für die konkreten Verluste verantwortlich ist. Von Bedeutung dürfte auch sein, wie das Investment gegenüber den institutionellen Anlegern strukturiert, bewertet und dargestellt wurde – und ob die damit verbundenen Risiken angemessen erkennbar waren. Fest steht bislang vor allem die Größenordnung: Allein bei Institutionen aus dem Gesundheitswesen stehen mögliche Verluste von mindestens 170 Millionen Euro im Raum. Angesichts des Fondsvolumens von mindestens 1,2 Milliarden Euro und der Zahl möglicher institutioneller Investoren könnte der Fall jedoch noch größere Dimensionen annehmen.
Für die gesetzliche Krankenversicherung ist die Angelegenheit besonders sensibel. Denn während Krankenkassen regelmäßig über steigende Gesundheitsausgaben, Finanzierungsprobleme und wachsenden Beitragsdruck diskutieren, müssen nun einzelne Kassen möglicherweise Millionenverluste aus Kapitalanlagen verkraften. Der Fall dürfte deshalb auch die Frage neu aufwerfen, wie Finanzreserven von Sozialversicherungsträgern angelegt und kontrolliert werden sollten.
