Beim Einkommensfreibetrag gelten folgende Grenzen:

  • Liegt das Einkommen zwischen 1.250 Euro und 1.600 Euro bei Alleinstehenden, werden 60 Prozent des Einkommens-Anteils auf die Grundrente angerechnet, der den Maximalbetrag von 1.250 Euro übersteigt. Bei Paaren und Lebenspartnern liegt dieser Korridor zwischen 1.950 und 2.300 Euro.
  • Über­steigt das Einkommen bei Allein­stehenden 1.600 Euro und bei Paaren 2.300 Euro, wird das Einkommen zu 100 Prozent auf die Grundrente ange­rechnet.

Deutliche Verzögerungen

Genau diese komplizierte Einkommensprüfung ist es auch, weshalb Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Geldbeutel nicht pünktlich zum 1. Januar 2021 auf die Grundrente hoffen dürfen. Rentenversicherungs-Träger und Finanzämter müssen die Daten miteinander abstimmen, möglichst automatisch. Hierfür fehlen tausende Mitarbeiter und die notwendigen IT-Strukturen, so hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund in einer Stellungnahme selbst zu bedenken gegeben. Mit Konsequenzen:

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Auszahlungen an anspruchsberechtigte Neurentner soll es nach den jüngsten Vereinbarungen in der Koalition erst ab Juli 2021 geben, berichtet die "Rheinische Post" aus Koalitionskreisen. Wer bereits Bestandsrentner sei, werde bis spätestens Ende 2022 warten müssen. Das Geld wird dann rückwirkend nachgezahlt.

Wer lange in Minijobs steckte, geht leer aus

Eine weitere Krux aus Sicht vieler Altersrentner: Nur wer über einen längeren Zeitraum einen ausreichend hohen Lohn erhielt und entsprechende Entgeltpunkte in der Rentenkasse sammelte, ist anspruchsberechtigt. Es sollen "diejenigen Personen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten, wie dies insbesondere bei ,Minijobbern‘ der Fall ist. Um die Zielgenauigkeit der Grundrente zu erhöhen, soll daher ein Anspruch auf die Grundrente nur dann bestehen, wenn ein Entgelt von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts versichert worden ist“, heißt es im Gesetzentwurf.

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