Die Einführung einer arbeitgeberfinanzierten Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist nur einer von acht Schritten, die die Grünen-Fraktion für notwendig hält, um die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken (Versicherungsbote berichtete). Wie diese Mindestbeitragsbemessungsgrundlage funktionieren soll, erklärt folgendes Beispiel:
„Eine Lösung wäre die Einführung einer arbeitgeberfinanzierten Mindestbeitragsbemessungsgrundlage auf Höhe von 80% der Bezugsgröße (2020 = 14,70 Euro pro Stunde). Grundlage ist die schon für Behinderte Menschen bestehende Regelung. Bis zum tatsächlichen Entgelt zahlen demnach Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils den normalen Beitrag in Höhe von 9,3% (jeweils 0,87 Euro pro Arbeitsstunde bei Mindestlohn von 9,35 Euro). Zwischen dem tatsächlichen Entgelt und der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zahlt der Arbeitgeber den vollen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von einem zusätzlichen Euro pro Arbeitsstunde (5,35 Euro Differenz zwischen Mindestlohn und Mindestbeitragsbemessungsgrundlage x 18,6% =1 Euro). Damit würde der Beitrag bei einer Vollzeitbeschäftigung immer von einem Jahresentgelt von 80% der Bezugsgröße entrichtet (2020 = 30.576 Euro). Damit ergäbe sich nach 40 Jahren eine Rente von ca. 1.000 Euro.“

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Und damit wäre auch schon die Besonderheit des Vorschlags genannt. Das zitierte Beispiel stammt nämlich nicht aus dem Antrag der Grünen-Fraktion, sondern aus dem ‚Positionspapier der Unions-Fraktionsgruppe zur Begleitung der Rentenkommission‘.
Der Antrag der Grünen verweist sogar explizit auf dieses Schreiben und hat im Wesentlichen ‚nur‘ die verwendeten Zahlen aktualisiert.

Mindestbeitrag oder Grundrente?

Doch wie passt dieser Vorschlag zur Grundrente, die ja ihre Wirksamkeit noch gar nicht unter Beweis stellen konnte? „Durch die Einführung einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage würden Geringverdiener höhere Rentenanwartschaften aufbauen, so dass die neue Grundrente auf Dauer auslaufen würde, schreibt die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Positionspapier.“

Man darf also gespannt sein, wie die CDU/CSU-Fraktion über den Vorschlag der Grünen, der mindestens zum Teil ihr eigener ist, abstimmen werden. Vielleicht lassen sich an dieser Stelle sogar Grundzüge einer zukünftigen schwarz-grünen Rentenpolitik ausmachen.

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Die einstündige Debatte dazu ist für den 16. April, 12.40 Uhr angesetzt und wird live übertragen.

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