Unsere Familie hat Sparverträge in Fonds, fondsgebundene Rentenversicherungen, Beteiligungen oder ähnlich Vorsorgelösungen. Ein Betreuer ist lt. §§1806ff. BGB verpflichtet, die Gelder „mündelsicher“ anzulegen. Dies wird im Rahmen der Rechenschaftspflicht geprüft. Und aufgefordert die bestehenden Anlagen entsprechend umzuschichten. Damit gehen aufgrund fehlender Renditen und Vermögenswerte in der Zukunft die eigentlichen Sparziele verloren.

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Ist es das, was unsere Kunden erwarten? Nein! Mit einer Vorsorgevollmacht kann dies verhindert werden, weil dann keine Verpflichtung besteht Gelder mündelsicher anzulegen. Und damit können bestehende Sparverträge grundsätzlich fortgeführt werden und so eingesetzt werden, wie es in der Situation sinnvoll ist oder wofür diese mal angedacht waren.

Viele Kunden haben eine eigene Immobilie. Diese ist oftmals Kredit finanziert. Beide Partner sind Darlehensnehmer. Häufig wird ein Darlehensvertrag über zehn, 15 oder 20 Jahre abgeschlossen und nach Ablauf der Zeit ist noch ein Restdarlehen übrig, was mit einer Anschlussfinanzierung weiterlaufen sollte. Die Bank erstellt ein Prolongationsangebot, welches die Kunden nur noch unterschreiben müssen. Aber bitte beide Kunden! Ist dies nicht möglich, läuft es wieder über das Betreuungsgericht und dieses prüft den Sachverhalt, oftmals werden noch mehrere Darlehensangebote angefordert.
Ist es das, was unsere Kunden erwarten? Nein! Mit einer Vorsorgevollmacht kann dies verhindert werden, weil keine Rechenschaftspflicht über die Vermögensverhältnisse besteht.

So gibt es viele weitere Beispiele.

Diese Situationen haben oftmals auch Auswirkungen auf Eltern, Großeltern und Kinder, vieles muss im Alltag umorganisiert werden.

Der Ansatz der Generationenberatung liegt darin, rechtliche, organisatorische und finanzielle Vorsorge miteinander zu verbinden.

Wir können als Vermittler Krankheiten, Pflege, Unfälle, Pflegefälle oder Todesfälle nicht verhindern. Aber wir können die finanzielle Absicherung durch rechtliche und organisatorische Vorsorge ergänzen, dass unsere Kunden füreinander da sein dürfen, die Gelder aus den Versicherungen und Sparverträgen so einsetzen können, wie sie es in den Situationen am sinnvollsten brauchen. Damit der Traum vom selbstbestimmten Leben, vielleicht sogar im eigenen Heim, den den “Bach runter geht“ oder gar die finanzielle Existenz gefährdet ist. Das gibt dem Kunden auch eine wirkliche Antwort auf eine Frage: „Was habe ich davon?“

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Den vorherigen Kommentar von Steffen Moser: "Was ist Generationenberatung? Weit mehr als Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co." finden Sie hier.

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