Was darf ein Vermittler auf keinen Fall tun?: Er darf seine Kunden nicht zu den Details in eine Vorsorgevollmacht beraten, weil dies laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur bestimmten Berufsständen (Juristen) vorbehalten ist. Das heißt konkret: keine Beratung im Einzelfall. Dies würde immer dann der Fall sein, wenn zu den Inhalten von Vorsorgevollmachten konkret ein Kunde beraten wird.

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Allgemeine Information ist erlaubt - und wichtig

Und was darf ein Vermittler, nun? Er darf seine Kunden allgemein über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen informieren, auch über diverse Medien. Er kann zum Beispiel die rechtlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufzeigen und deren Auswirkungen an allgemeinen Beispielen darlegen. Das Gleiche gilt für erbrechtliche Themen. Die Erstellung der Dokumente kann dann der Kunde selbsttätig handschriftlich, mit Formularen, oder durch einen Juristen erledigen.

Vor allem darf der Generationenberater im Rahmen seiner Haupttätigkeit der Finanz- und Versicherungsberatung allgemein informieren. Für den Kunden ist es zum Beispiel absolut wichtig zu wissen, wenn er geschäftsunfähig wird und dann unter gerichtlicher Betreuung (lt. §1896 BGB) steht, dass dann auch die Verwendung der Geldleistungen aus seinen Versicherungsverträgen der Kontrolle des Gerichts unterliegen. Dies geschieht im Rahmen der Rechenschaftspflicht eines Betreuers gemäß §§1840ff. BGB. Genauso sind Sparanlagen betroffen. Das finanzielle Risiko im Pflegefall ist ein weiteres Beispiel aus der Finanz- und Versicherungsberatung. Hier liegt es nah beieinander, dass neben den finanziellen Risiken auch rechtliche Probleme auftreten können, da viele Pflegefälle zum Beispiel durch Alzheimer oder Demenz geschäftsunfähig werden.

In Deutschland gibt es täglich über 600 Fälle, in denen ein Betreuungsgericht im Zuge eines Betreuungsverfahrens das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer anfragt, um zu prüfen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt und damit eine gerichtliche Betreuung vermieden werden soll. Dies ist kein extrem seltener Einzelfall.

Familie im Mittelpunkt

In der Generationenberatung steht die Familie im Mittelpunkt. Es geht darum, die Auswirkungen von solchen Ereignissen auf die gesamte Familie zu betrachten und im Vorfeld entsprechende Lösungskonzepte, die über den klassischen Versicherungsverkauf hinausgehen, zusammenzustellen. Diese bestehen für den Kunden je nach persönlicher Situation beispielsweise bei einer Familie aus Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen, der Absicherung der finanziellen Risiken, einem Notfallplan usw.

Der Vorteil für den Kunden ist, dass er wirklich einen Ansprechpartner hat, der die Themen ganzheitlich betrachtet und die Konzepte nicht bei dem Aneinanderreihen von Versicherungs- und Finanzprodukten enden lässt. Sondern die Auswirkungen im Alltag der Familie mit vorsorglichen Regelungen berücksichtigt werden.

Was wollen unsere Kunden wirklich?:

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  • Eine Vertrauensperson und Versicherungen die auch unkompliziert zahlen
  • füreinander da sein und nach einem Unfall, Krankheit oder Pflege, ganz wichtig:„Niemandem zur Last fallen“
  • Ein guter Vater bzw. eine gute Mutter sein und dafür sorgen, dass die Familie nicht finanziell “ins Rutschen kommt“, wenn mal was passiert

Genau das gilt es, in der Generationenberatung zu vereinen. Dann entsteht ein Konzept, welches rechtliche, finanzielle und organisatorische Elemente so verbindet, dass Familien entlastet werden. So dass sie rechtlich füreinander da sein dürfen, finanziell nicht „ins Rutschen“ kommen und einfach vorbereitet sind. Hier sind außerhalb der unerlaubten Rechtsberatung viele Ansatzpunkte, um Umsatz zu generieren. Sowohl im Bereich der finanziellen Vorsorge und auch der organisatorischen Dienstleistung.

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