Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) will die private Altersvorsorge in Deutschland zur Pflicht für alle abhängig Beschäftigten machen. Das gehe aus einem Antrag „Private Altersvorsorge stärken“ hervor, den der Arbeitnehmerflügel auf dem CDU-Parteitag Ende November einbringen will, so berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Freitag.

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Bei ihrem Vorstoß haben die Arbeitnehmer aber nicht nur Riester und Co. im Sinn. So werden laut FAZ im Antrag explizit die Modelle der „Deutschlandrente“ und des „Vorsorgekontos“ erwähnt. Beide eint, dass es staatlich bzw. öffentlich organisierte Standardprodukte sind und die Privatversicherer außen vor wären. Die Bürger sollen demnach größtmögliche Wahlmöglichkeit haben:

Deutschlandrente und Vorsorgekonto

Das Konzept der Deutschlandrente hat die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen in die politische Debatte eingebracht. Die Idee: Ein Staatsfonds soll geschaffen werden, betreut von der gesetzlichen Rentenkasse, in das die Deutschen automatisch einen Teil ihres Lohnes einzahlen, solange sie nicht explizit widersprechen („Opt-out-Modell“). Im Gegenzug soll der Fonds zum Selbstkostenpreis arbeiten. Geringverdiener werden extra gefördert — ähnlich der Riester-Rente.

Die damalige hessische Regierung hat die Deutschlandrente erstmals 2015 vorgestellt und im März 2018 einen sogenannten Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. Damit soll der Bundesrat dazu bewogen werden, ein entsprechendes Gesetzesvorhaben über die Bundesländer anzustoßen. Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung spielte die Deutschlandrente hingegen keine Rolle, weshalb Beobachter das Projekt schon für gescheitert erklärten (der Versicherungsbote berichtete).

Das Modell des Vorsorgekontos funktioniert ähnlich, aber mit feinen Unterschieden. Unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wird ein Träger der Sozialversicherung eingerichtet. Bei diesem Träger kann jeder freiwillig einen Vertrag abschließen und damit ein sogenanntes „Vorsorgekonto“ eröffnen. Einzige Bedingung: Irgendwann in der Erwerbsphase wurde eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Ist diese Bedingung erfüllt, kann jeder unabhängig vom Versicherten- und Beschäftigtenstatus einzahlen.

Eröffnet eine Person ein Vorsorgekonto, zahlt sie Beiträge ein. Die Höhe der Beiträge soll sich nach dem individuellen Einkommen richten, wie bei Riester-Verträgen dienen vier Prozent des Bruttolohns als Orientierungswert. Dennoch soll frei entschieden werden können, wie viel man monatlich einzahlt: so sollen auch Menschen ohne sozialversicherungspflichtigen Job weiter vorsorgen können. Der Staat investiert einen Großteil des Geldes in Fonds und Aktien.

Das Geld bleibt Eigentum des Sparers bzw. der Sparerin — und kann sogar vererbt werden. Vorgeschlagen hat dieses Modell die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Bund der Versicherten (der Versicherungsbote berichtete).

Alternative zu Riester

Sehr bewusst werden diese staatlich organisierten Modelle im CDU-Arbeitnehmerantrag als Alternative zur Riester-Rente stark gemacht. Deren Absatz schwächelt im Neugeschäft, im Jahr 2018 ist der Bestand an Riester-Policen erstmalig seit der Einführung gesunken. Wobei die Verträge bereits weit verbreitet sind. 16,597 Millionen Riester-Policen zählte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ende Dezember des letzten Jahres. Das bedeutet aber auch, dass weniger als vier von zehn deutschen Erwerbstätigen riestern: 45,2 Millionen Menschen sind erwerbstätig.

Für die mangelnde Verbreitung macht Karl-Josef Laumann, Chef der CDU-Arbeitnehmerschaft, indirekt auch die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten mitverantwortlich, wie die FAZ berichtet. Demnach solle das staatliche Produkt überhöhte Kosten vermeiden und maximal 0,2 Prozent der Anlagesumme kosten dürfen. Auch solle die Anlage ohne Garantien angeboten werden, damit sie renditeträchtiger angelegt werden kann. Garantien kosten Geld - auch, weil die vermeintliche Sicherheit durch Anleihen unterfüttert werden soll, die aktuell kaum was abwerfen.

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Weitere Details aus dem CDU-Antrag: das Plus zur Rente soll nicht vom Bruttolohn abgezogen werden, sondern vom Nettolohn. So soll verhindert werden, dass die gesetzliche Rente weiter geschwächt wird. Auch soll ein privater Dienstleister unter öffentlicher Verwaltung die Gelder anlegen - ein mögliches Hintertürchen, dass doch wieder private Versicherer ihre Dienste anbieten dürfen?

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