Am Mittwoch wurde ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums bekannt, mit dem die Abschlusskosten für Lebensversicherungen gedeckelt werden sollen. Demnach sollen Vermittler künftig maximal 2,5 Prozent des Bruttobeitragsvolumens als Provision oder Courtage erhalten. Bis zu vier Prozent sind dann drin, wenn bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden, etwa wenig Storno und Kundenbeschwerden (der Versicherungsbote berichtete).

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Offiziell ist der Gesetzentwurf noch nicht, er muss noch mit den anderen Ressorts abgestimmt werden. Auch das Bundeswirtschafts- und Verbraucherschutzministerium dürfen beide mitreden. Dennoch sind bereits Verbände mit Stellungnahmen vorgeprescht, um ihre Interessen zeitig zu artikulieren. Am Freitag hat nun der Leipziger Maklerpool Invers mit einem Papier den Referentenentwurf kommentiert. Einen Provisionsdeckel lehnen die Sachsen erwartungsgemäß ab. Der wichtigste Grund: Versicherungsmakler könnten gegenüber anderen Vertriebswegen benachteiligt werden, wenn ein solcher Deckel kommt.

Nachteile für Versicherungsmakler befürchtet

„Für Versicherungsvertreter mit teilweiser oder voller fester, umsatzunabhängiger Vergütung hat ein Provisionsdeckel in Praxis keine Auswirkung“, schreibt der Finanzdienstleister. Auch Mehrfachagenten im Dienste von Strukturvertrieben, nach Auffassung des Pools „Quasi-Versicherungsvertreter“, müssten weniger Konsequenzen fürchten. „Betroffen von einem Provisionsdeckel wären - wettbewerbswidrig - also insbesondere die auf Kundenseite stehenden Versicherungsmakler“, heißt es in der Stellungnahme (siehe pdf).

Stellungnahme-zum-Referentenentwurf-LV-Provisionsdeckel.pdf

Stark vereinfacht befürchtet Invers, dass die Versicherer ihre Vertreter vor finanziellen Einbußen schützen, indem sie die weniger gezahlte Abschlussprovision einfach umtopfen bzw. anders nennen. Im Pressetext heißt: „Der Versicherer kann, selbst bei Verrechnung der festen Vergütung mit „fiktiven“ Provisionen, davon absehen, die Verrechnung zum Nachteil des Versicherungsvertreters anzuwenden. Dies ermöglicht den Lebensversicherern mit eigenem Vertrieb, auch künftig teure und intensiv kostenbelastete Tarife zum Nachteil der Verbraucher zu vertreiben“. Mit anderen Worten: Die Kosten bleiben hoch, auch der Sparer ist der Dumme.

Hierbei gilt es aber zu bedenken, dass auch das Gros der Vertreter als Freiberufler tätig ist, meist als Handelsvertreter. Dennoch profitieren sie oft von finanziellen Stützen durch den Versicherer: zum Beispiel eine kostenlose Vergleichssoftware, Webseite etc. Auch bei der Existenzgründung greifen die Versicherer ihren Vertretern unter die Arme. Niedrigere Abschlusskosten könnte speziell die Eröffnung von Maklerbüros erschweren, wenn die Vermittler noch keinen Bestand haben, um Einbußen auszugleichen.

…Plädoyer für Gesamtkostendeckel

Der Maklerpool hat jedoch auch Positives zum Referentenentwurf zu sagen. So begrüße man die Unterscheidung in „versicherungsgebundene Anlageprodukte“ einerseits und „rein biometrische Lebensversicherungsprodukte ohne Kapitalansammlung“ auf der anderen Seite. Mit anderen Worten: Policen, mit denen der Kunde auch Geld anlegt, sollen anders behandelt werden als zum Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherungen: im ersten Fall wirkt sich eine hohe Abschlussprovision negativ auf den Kapitalaufbau des Kunden aus.

Hier überrascht Invers mit einem weiteren Vorschlag: einen „Gesamtkosten-Deckel“ für versicherungsgebundene Anlageprodukte. Denn während ein Provisionsdeckel zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde, sei bei einem „Gesamtkostendeckel der Vertriebsweg unerheblich“. Auch würde ein solcher Deckel die Versicherer zwingen, ihre Gesamtkosten zu senken: nicht ausschließlich die Provisionen. „Der Gesamtkostendeckel führt zu einem einheitlichen, für den Verbraucher nachvollziehbaren und bei der Produktgestaltung durch die Versicherer beginnenden, Standard“, heißt es.

Erneut gegen Offenlegung der Provision, aber Gesamtkosten sollen genannt werden

Erneut stellt sich der Maklerpool gegen eine Offenlegung der Provisionen. Mit einem eigenwilligen Vergleich. Im Positionspapier heißt es: "Der Widersinn einer Provisionsoffenlegung ist schnell erläutert. Stellen Sie sich vor, ein Autokäufer bekommt zwar den Preis des Lenkrades genannt, aber nicht den Gesamtpreis des Fahrzeugs. Selbst die Auflistung der Preise aller Einzelteile des Fahrzeuges hilft dem Kunden nicht bei der Entscheidung."

Stattdessen fordert der Maklerpool einen Ausweis der Gesamtkosten in Euro. Eine Unterteilung sei dabei nur in zwei Kategorien nötig:

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  • i. Kosten des Versicherungsschutzes in Euro (inkl. Verwaltungs-, Vertriebs- und aller sonstiger Kosten)
  • ii. Kosten der Geldanlage in Euro (inkl. Verwaltungs-, Vertriebs- und aller sonstiger Kosten)
  • iii. Die Summe dieser Kosten (in Euro) hat die Gesamtkosten zu ergeben.

Zusätzlich sei vom Produktgeber in Euro anzugeben, welcher Teil des Beitrages laut Zahlweise - nach Abzug aller Kosten - tatsächlich zur Geldanlage gelange, so lautet eine weite Forderung des Maklerhauses. "Der Verbraucher soll - mithin auf einen Blick und für Laien verständlich - die Gesamtkosten seines Vertrages erkennen können und welcher Teil seines Beitrages laut Zahlweise tatsächlich in Euro zur Kapitalanlage verwendet wird", so heißt es. Das sei im Zuge der jährlichen Pflichtmitteilung auch auf Altverträge anzuwenden.

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