„FinanceFox – Ihr Versicherungsmanager für die Hosentasche“. Mit diesem griffigen Slogan wirbt der Online-Makler FinanceFox auf seiner Webseite für die eigenen Dienstleistungen. Logo des Anbieters ist ein listiger Fuchs, der eine Art Superman-Umhang trägt sowie ein Smartphone am Gürtel. Das Unternehmen präsentiert sich modern, aufgeräumt, sympathisch – und kann sogar mit positiven Berichten in der Süddeutschen Zeitung und Die Welt aufwarten.

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„Versicherungsberater“ ohne Erlaubnis

Doch ein aktueller Vorgang erlaubt die Frage, wie genau es der Anbieter mit dem Verbraucherschutz nimmt. Wie das Fachportal procontra Online berichtet, bezeichnete sich der Online-Makler auf seiner Webpräsenz und im Austausch mit Kunden als „Versicherungsberater“. Und dies, obwohl für den deutschen Markt keine Zulassung nach §34e Gewerbeordnung vorgelegen hatte. Ein klarer Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften.

Dass FinanceFox nicht als Versicherungsberater tätig ist, wird bereits aus der Definition laut Versicherungsvertragsgesetz (§59 VVG Absatz 4) deutlich. Dort ist festgeschrieben, dass ein Berater die Interessen seines Mandanten in Versicherungsfragen vertritt, „ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein“.

Der „Finanzfuchs“ kassiert aber als Makler eine Courtage von den Versicherungen, wenn er Verträge erfolgreich vermittelt. Und erfüllt die Kriterien für einen Versicherungsberater folglich nicht. Hier lässt die Transparenz auf der Webseite zu wünschen übrig: Wer erfahren will, dass der Anbieter als Makler registriert ist, muss erst auf der Seite nach unten scrollen und dort den Button „Erstinformation“ anklicken. Selbst im Impressum fehlt der Hinweis auf die Maklertätigkeit.

FinanceFox hat Abmahnung akzeptiert - und wirbt nun mit "ein Berater für alle Versicherungen"

Laut procontra hat FinanceFox die Abmahnung bereits akzeptiert. In einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich das Unternehmen, ab dem 06.08.2016 die Bezeichnung „Versicherungsberater“ im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen. Erzwungen hat die Unterlassungserklärung die VersSulting UG, die selbst Dienstleistungen als Versicherungsberater anbietet.

Vermischte Begrifflichkeiten: Ein Berater für alle Versicherungen - mit Maklermandat? so wirbt FinanceFox noch immer auf seiner Webseite um Kunden. Quelle: Screenshot financefox.de

Wer jedoch die Webseite von FinanceFox öffnet, findet noch immer ein buntes Wirrwarr der Begriffe. "Ein Berater für alle Versicherungen" heißt es nach wie vor als Eigenwerbung auf der Startseite. Und im selben Atemzug schreibt FinanceFox: "Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle angegebenen Verträge. Das Maklermandat dient dazu auf Ihren ausdrücklichen Wunsch beratend tätig zu werden" (Stand 14. September, siehe Screenshot). Wie nun: Versicherungsberater oder Makler?

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Klar ist, dass auch Makler ihre Kunden beraten müssen, unzulässig oder falsch ist die Bezeichnung "Berater für Versicherungen" also wohl auch ohne Zulassung nicht. Doch hier zeigt sich erneut, dass die Begriffe für die verschiedenen Vertriebswege nicht immer trennscharf sind - und die Unsicherheit der Kunden erhöhen können. "Versicherungsberater" ist als Bezeichnung laut VVG geschützt - "Berater für Versicherungen" ist es nicht.

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