50 Prozent Privatkunden und 50 Prozent Gewerbekunden.

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Hat die Zahl der Drohnenbesitzer zugenommen? Wenn ja, können Sie sich erklären warum?

In den letzten zwei Jahren sprach man von Steigerungen der Verkaufszahlen zwischen 300 und 400 Prozent. Die gewerbliche Nutzung steigt ebenso. Wir verfolgen es auch bei Facebook und youTube und stellen immer wieder fest, dass der Besitz oder das Fliegen einer Drohne sehr im Trend ist. Leute fahren inzwischen beispielsweise damit Snowboard oder Angeln. Man kann die verrücktesten Sachen damit anstellen.

Auf der anderen Seite erleichtert die Benutzung einer Drohne viele Aufgaben und minimiert Risiken. Denken wir etwa an den Schornsteinfeger – durch die Drohne muss man keine Menschen mehr in schwindelerregende Höhen schicken, um Schornsteine zu prüfen oder um sich Sturmschäden anzuschauen. Ich habe sogar von Entwicklungen für eine Erste-Hilfe Drohne gelesen. Ruft man bei der Drohnenstelle an, kommt per Luftfahrtzeug beispielsweise ein Defibrillator zum Anrufer und weitere Instruktionen werden direkt über die Drohne besprochen. Die Hilfe sitzt am Telefon und kann das Geschehen über die Kamera mitverfolgen.

Ab wann genau besteht Versicherungspflicht?

Da die gesetzlichen Regelungen noch auf sich warten lassen, kann man aktuell nur mit den vorhandenen Gesetzen arbeiten. Diese schreiben eine generelle Versicherungspflicht ALLER Luftfahrzeuge vor!

Streitbar wäre wohl die Definition von „Spielzeug“. Hiermit könnte aber lediglich der kleine Hubschrauber bzw. die kleine Drohne vom Elektrodiscounter gemeint sein, die eine minimale Reichweite (2-3 Meter) hat und nur in geschlossenen Räumen betrieben wird. Bei solchen Drohnen würden Haftpflichtansprüche über das BGB entstehen. Kurz gesagt: Alles, was im öffentlichen Luftraum betrieben wird, ist versicherungspflichtig!

Was ist mein Multikopter per Gesetz?

Grundsätzlich unterscheidet man in “Flugmodell” oder “unbemanntes Luftfahrtsystem” (UAV). Hierzu ein Auszug aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/8098, S. 12): “Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist jedoch der Zweck der Verwendung. Flugmodelle werden ausschließlich zum Zweck der Freizeitgestaltung oder des Sports eingesetzt; erfolgt der Einsatz des Geräts zu sonstigen – insbesondere gewerblichen – Verwendungszwecken, handelt es sich bei dem Gerät um ein „unbemanntes Luftfahrtsystem“ im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 2.”

Es ist davon auszugehen, dass eine Drohne (Multikopter, Kopter, Hexacopter und andere) ein "unbemanntes Luftfahrtsystem" ist, solange es gewerblich genutzt wird. Bei privater Nutzung spricht man von einem Flugmodell. Fakt ist also, dass es sich bei einer Drohne bei beiden Nutzungsarten um ein “Luftfahrzeug” nach § 1 Abs. 2 LuftVG handelt …und hierfür besteht eindeutig Versicherungspflicht lauft Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 (2)

„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.“ (Stand 01.März 2016)

­G­ibt es Versicherungsverträge, die entsprechende Vorfälle durch Drohnen bereits einschließen? Welche?

Es gibt die privaten Haftpflichtversicherungen, die sich seit Anfang des Jahres 2016 immer mehr mit dem Thema beschäftigen. Doch ist die Regelung darüber unserer Meinung nach der falsche Weg. Es gibt hier viele Unklarheiten. Stichwort: Halterhaftpflicht.

Außerdem gibt es bei Drohnen die Gefährdungshaftung. Diese schreibt vor, dass egal weswegen eine Drohne im Betrieb einen Schaden verursacht, der Drohnenbesitzer dafür haftbar gemacht wird.

Da in der Privathaftpflicht immer die Verschuldensfrage gestellt wird, können dem Versicherungsnehmer also Schäden entstehen, bei denen zwar kein Verschulden vorliegt aber er laut Gesetz doch haftbar gemacht werden kann. Stichwort: Wind

Derjenige, der eine Drohne steigen lässt, haftet im vollen Umfang.

Wo können sich Interessierte Versicherungsvergleiche für Drohnen einholen?

Einen neutralen Vergleich für Drohnenversicherungen gibt es nicht. Bei versichertedrohne.de arbeiten wir gerade an einem solchen „Vergleich“ – es gibt zum Glück nicht so viele Versicherungen, die sich dem Thema adäquat widmen.

Wo liegen Tücken beim Steuern einer Drohne?

Ich werde hier einen allgemein abgedroschenen Satz aufführen, der an dieser Stelle aber mehr denn je passt: Der Versicherungsnehmer sollte darauf achten, dass er alle Gesetze und Regeln einhält.

Darüberhinaus sollte sich der Privat-Nutzer fragen, ob er dort, wo er fliegen möchte, auch fliegen darf. Es ist schwer einen Platz zu finden, wo ich ohne Genehmigung fliegen darf. Selbst auf dem freien Feld ist eine Genehmigung notwendig.

Am besten stellt man sich vor dem Start diese fünf Fragen:

1. Darf ich überhaupt Starten (Erlaubnis, Flugzone, Wetter)?

2. Ist der Akku geladen?

3. Was will ich heute erreichen? – (nicht euphorisch experimentieren!)

4. Gefährde ich andere?

5. Gefährde ich mich (z.B. durch Hochspannungsleitungen)?

In Zeiten von Facebook und youTube – Was muss ich als Privatperson beachten, wenn ich Bild- bzw. Video-Aufnahmen mache?

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Wie schnell man sich als Privatperson im gewerblichen Bereich befindet, hat gerade n-tv berichtet. Wenn ich als Privatperson Bilder mache und diese bei youTube oder Facebook veröffentliche, dann ist laut den Aussagen von Maximilian Beck von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bei n-tv: „rein rechtlich der reine Sport- und Freizeitbereich nicht mehr gegeben“. Somit könnte dies gewerblich ausgelegt werden.

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