Während das Geschäft mit Krankenvollversicherungen schwächelt, haben viele Vermittler ein neues Betätigungsfeld entdeckt, um doch noch von der Sparte zu profitieren: Die sogenannte Tarifoptimierung. Der Hintergrund: Privatpatienten haben laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, in einen günstigeren Tarif der eigenen Krankenversicherung zu wechseln, falls dieser gleichwertige Leistungen beinhaltet.

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MLP berät gegen Pauschalhonorar

Tatsächlich wollen die PKV-Anbieter mit Lockangeboten junge Versicherungsnehmer für sich gewinnen und bieten deshalb oft günstigere Tarife an. Und so können auch Senioren ihre Prämienlast reduzieren, denn eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikoaufschlag kann der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht. Die Vermittler bieten gegen Honorar die Prüfung der Verträge an und versprechen eine Beitragsersparnis bei internem Wechsel.

Der Finanzvertrieb MLP versucht nun, bei der Tarifoptimierung einen neuen Weg zu gehen. Fortan bieten die Handelsvertreter des Konzerns Beratungsleistungen zum PKV-Tarifwechsel an. Und zwar gegen ein Pauschalhonorar von 420 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, wie das Unternehmen in einer Pressemeldung berichtet. Das Angebot wendet sich an Versicherte, die keine Kunden bei der MLP sind. Bestandskunden können im Rahmen der Betreuung durch ihren Berater weiterhin kostenfrei ihren Vertrag regelmäßig überprüfen und bei Bedarf optimieren lassen.

Fehlanreize für den Berater sollen verhindert werden

Laut MLP-Vorstand Manfred Brauer wird das feste Honorar nur bei erfolgreichem Wechsel fällig – und soll Fehlanreize für den Berater verhindern. „Bei vielen Angeboten im Markt bezieht sich die Optimierung einseitig auf die Einsparung. Weiteres Problem: Die Gebühr ist auch noch abhängig von der Höhe der Einsparung. Dies birgt die Gefahr, dass die Beitragsoptimierung zu Lasten der Leistungen geht. Deshalb steht diese Praxis im Markt völlig zurecht in der Kritik“, erklärt Brauer auf der Webseite des Finanzdienstleisters. MLP gehe dagegen den Weg eines pauschalen erfolgsabhängigen Servicehonorars – „ausgehend von den Tarifleistungen, auf die der Versicherte Wert legt.“

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Ob damit alle Fehlanreize für den Vermittler beseitigt sind, den Kunden in einen für ihn ungünstigeren Vertrag zu lotsen, ist jedoch fragwürdig – schließlich fließt das Honorar nur bei einem erfolgreichen Wechsel. Da der neue Tarif lediglich vergleichbare Leistungen bieten muss, nicht jedoch identische, sind auch Verschlechterungen möglich, etwa höhere Selbstbehalte oder der Verlust von Ansprüchen. Im Geschäftsjahr 2014 konnte der Finanzvertrieb, der sich im Kerngeschäft auf Akademiker spezialisiert hat, die Gesamterlöse um 6 Prozent auf 531,1 Mio. Euro steigern. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg um 27 Prozent auf 39,0 Mio. Euro (30,7 Mio. Euro).

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