1. Kinder sollten das eigene Einkommen genau überprüfen. Es gibt Freibeträge: Bei Ledigen sind das monatlich 1800 Euro netto, bei Verheirateten 3.240 €. Hinzuzuzählen sind eventuelle Darlehnsraten, Leasinggebühren und Unterhaltsraten für Kinder oder Partner.

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2. Beim Vermögen gibt es einen Schonbetrag, den sogenannten „Notgroschen“. Ohne Immobilienbesitz beträgt er 75.000 €, bei Immobilienbesitz 25.000 €. Wer jetzt denkt, er verschenkt schnell Vermögen, um für die pflegebedürftigen Eltern nicht zahlen zu müssen, hat nichts gewonnen. Denn Schenkungen der letzten zehn Jahre können vom Staat rückgängig gemacht werden. Und wer sein Geld abhebt und unter dem Kopfkissen versteckt, wird in arge Erklärungsnöte kommen. Überlegen Sie genau, auf wessen Namen Geld angelegt wird. Denn dem gehört es auch. Bei den beliebten gemeinsamen Konten ist es immer die Hälfte.

3. Die eigene Altersvorsorge ist ganz wichtig. Deswegen sind für die eigene Altersvorsorge bis zu fünf Prozent des Bruttogehaltes anzurechnen. Dies gilt für die gesamten Berufsjahre und wird sogar gerechnet, als hätte es von Anfang an 4 % Zinsen dafür gegeben. Dass die gesetzliche Altersvorsorge allein nicht ausreicht, weiß inzwischen wohl jeder.

4. Ein Vorteil bringt die Verrentung von Vermögen gegenüber der Kapitalanlage. Denn es zählt lediglich die Rente bei den Einkünften. Man sollte deshalb überlegen, ob nicht lieber ein Teil des Vermögens verrentet wird statt es im Depot oder als Festgeld anzulegen.

5. Wer den überwiegenden Teil seines Lebens als Hausfrau verbracht hat, ist vom Einkommen des Mannes abhängig. Verfügt man trotzdem über eigenes Vermögen, sollte es klar als Altersvorsorge angelegt sein. Damit bleibt das Geld für einen selbst erhalten.

6. Früher hat man immer gedacht, wer alt ist, braucht nicht mehr viel. Das hat sich grundlegend geändert. Pflege kostet richtig viel Geld. Eltern und Kinder sollten sich rechtzeitig informieren, um miteinander einen Weg festzulegen. Es ist sicherlich leichter, einen Beitrag für eine vernünftige Absicherung zu teilen, als im dringlichen Bedarfsfall zahlen zu müssen.

7. Und einen ganz wichtigen Punkt zum Schluss. Richten Sie eine Vorsorgevollmacht ein. Mit dieser Vollmacht legen Eltern fest, wer sie im Fall des Falles vertreten soll. Sie beauftragen den- oder diejenigen, die sich um ihre Finanzen kümmern, entbinden von der ärztlichen Schweigepflicht usw.

Wer das versäumt, dem bleibt nur die gesetzlich bestimmte Betreuung. Diese wird vom Gericht bestimmt und kontrolliert – und von der Familie bezahlt. Da ist es schon vorgekommen, dass dem Ehepartner die Bankvollmacht gestrichen wurde, und er nur noch Haushaltsgeld erhielt. Der Staat bestimmt, dass das Vermögen des nicht mehr geschäftsfähigen Partners nur konkret für seine Bedürfnisse ausgegeben werden darf. Egal, was sonst in der Familie anlag, oder wie die Handhabe früher war.

8. Und last but not least: Eine Patientenverfügung macht vieles leichter. Auch nicht mehr Geschäftsfähige können eine Verfügung erlassen. Der Gesetzgeber verlangt nur, dass die Person die Tragweite seiner Entscheidung noch einschätzen kann. Der behandelnde Arzt kann hier helfen.

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Aber in allen Punkten gilt: „Rechtzeitig vernünftig handeln und miteinander in der Familie reden, erspart viel viel Ärger und Streit“, weiß Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung.

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