Es liegen keine belastbaren Zahlen vor, aber wie Berichte von betroffenen Maklern bezeugen, ist das Thema Geldwäsche auch in der Versicherungsbranche angekommen. Die Behörden, die für die Offenlegung von Geldwäschekanälen zuständig sind, haben die Vermittlerbranche nun jedenfalls in ihren Fokus gerückt und führen auch hier verstärkt Überprüfungen durch, wie das Assekuranz Info Portal berichtet.

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Wodurch sind die Prüfer auf die Versicherungsmakler aufmerksam geworden? Möglich sei, so vermutet der geschäftsführende Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, Rechtsanwalt Norman Wirth, dass die Tatsache, dass es im Jahr 2014 keine einzige Geldwäsche-Verdachtsanzeige durch einen Versicherungsmakler gab, die Behörden zweifeln ließen. Kein einziger Verdachtsfall? Das wirkt seltsam, denn warum sollte nicht auch die Versicherungsbranche für Geldwäsche herhalten?

Finanzquellen aufdecken und Terrorismus bekämpfen

Im Unterschied zu den Banken, die regelmäßig Verdachtsmeldungen einreichen, sind solche von Versicherungsgesellschaften sehr selten. Die für die Geldwäsche zuständige Behörde, das Bundesinnenministerium, beschreibt das Phänomen wie folgt: „Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption stellen die Hauptbetätigungsfelder der Organisierten Kriminalität. Die Bekämpfung der Geldwäsche zielt darauf ab, der Triebfeder der Organisierten Kriminalität – das Streben nach maximalen Gewinnen – die Grundlage zu entziehen. Täter sollen daran gehindert werden, illegal erwirtschafteten Finanzmitteln den Anschein der Legalität zu verleihen. Auch der Kampf gegen den internationalen Terrorismus kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn seine Finanzquellen aufgedeckt und weltweit ausgetrocknet werden.“

Makler können mitwirken beim Kampf gegen Kriminalität

Um künftig Verdachtsfälle melden zu können, haben die Makler die Möglichkeit, anhand einer Liste des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft und Energie ihre Pflichten zu prüfen und ihnen nachzukommen. Es ist übrigens ratsam, diese Pflichten wahrzunehmen, da anderen Falles Geldstrafen bis zu 100.000 Euro drohen. Wer in eine Prüfung involviert ist, so rät Wirth, täte gut daran, zu kooperieren, es sei auch nichts zu befürchten: „Derzeit ist es nach unseren Informationen so, dass die Behörden keine Sanktionen bei „normalen“ Verstößen gegen die Geldwäscheprävention vornehmen, sondern vielmehr auf Aufklärung und Änderung der Prozesse aus sind.“

Die Liste umfasst folgende Punkte:

- Geschäftspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren,

- den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen,

- bei Prämienzahlung in bar ab 15.000 Euro jährlich den Versicherer davon in Kenntnis zu setzen,

- interne Sicherungsmaßnahmen nach Risikoanalyse zu ergreifen,

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- Verdachtsmeldungen bei Anhaltspunkten für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abzugeben sowie alle ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren und Unterlagen für fünf Jahre aufzubewahren.

AIP

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