Wer gern auch größere Anschaffungen in bar bezahlt und das nötige Kleingeld hierfür mit sich führt, auf den könnten künftig neue Hürden zukommen. Die EU-Kommission plant ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche und will vor allem die Bedingungen für Bargeld-Zahlungen deutlich erschweren.

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Künftig sollen nur noch Rechnungen bis 10.000 Euro in bar beglichen werden dürfen: Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen noch zustimmen. Auf den Gesetzesvorst0ß macht die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aufmerksam. Es seien aber Ausnahmen etwa für Geschäfte zwischen Privatpersonen oder Menschen ohne Konto vorgesehen. In Deutschland werden zum Beispiel Gebrauchtwagen oft bar bezahlt.

Zwei Drittel der EU-Länder haben bereits Limits

In vielen europäischen Staaten würde der Vorstoß wenig ändern, weil dort bereits Limits für Bargeld gelten. In Kroatien dürfen maximal 15.000 Euro in bar beglichen werden, in Griechenland sogar nur 500 Euro. Keine Obergrenzen gibt es hingegen in Staaten wie Deutschland, Österreich oder Luxemburg.

Anlass für den Vorstoß ist, dass nach Ansicht der EU die bisher geltenden Regeln Geldwäsche nicht im ausreichenden Maße eingeschränkt haben. Auf mehrere hundert Milliarden Euro schätzte der Europäische Rechnungshof jüngst die Gelder, die im EU-Gebiet jährlich in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Gelder, die zum Beispiel aus Waffen- und Menschenhandel stammen, Zwangsprostitution und Drogen, aber auch der Terrorfinanzierung dienen. Europa: ein Geldwäsche-Paradies?

Aber es gibt auch kritische Stimmen: speziell aus jenen Ländern, in denen aktuell noch keine Obergrenze besteht. „Wir lehnen eine generelle Obergrenze und damit eine De-facto-Kriminalisierung von Bargeld ab“, sagte etwa letzte Woche Österreichs Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in Wien. Johannes Beermann, Chef der Deutschen Bundesbank, sagte: "Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.“ Leidtragende könnten vor allem die „ehrlichen Bürger“ sein.

Neue Superbehörde geplant

Die Bargeld-Obergrenze ist aber nicht die einzige angedachte Maßnahme der EU-Kommission. So soll eine neue Anti-Geldwäsche-Behörde Alma (Anti-Money Laundering Authority) bis 2023 geschaffen werden: mit weitreichenden Rechten, wenn ein Finanzanbieter der Geldwäsche und Terrorfinanzierung verdächtigt wird. Die Behörde soll rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

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Zudem plant die EU ein Verbot anonymer Crypto-Wallets: Virtuelle Geldbörsen, die es erlauben, via Kryptowährungen zu bezahlen. Transfers mit Kryptowährungen wie Bitcoin sollen künftig besser nachverfolgt werden können, weil die EU auch hier ein Einfallstor für Geldwäsche sieht.