"Besser 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix." Diese vom früheren Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ausgegebene Devise pointiert die Idee hinter der Einführung der Abgeltungssteuer: Private Anleger sollten das Interesse verlieren, ihr Kapital aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern, indem sie weniger zur Kasse gebeten werden. Kapitalerträge im Privatvermögen wie Dividenden, Kursgewinne von Wertpapieren oder Zinsen wurden ab dem 1.1.2009 mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) besteuert und direkt von den Banken an das Finanzamt überwiesen (und damit „abgegolten“). Mit der Einführung der Abgeltungssteuer verbunden: Das Ziel einer „drastischen Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens von Kapitaleinkünften“ (so die Bundesregierung damals in ihrem Gesetzentwurf) sowie das Ziel, Informationspflichten auf das notwendige Maß zu begrenzen.

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Geplant: Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge

Vielen galt aber die Einführung der Abgeltungssteuer als fauler Kompromiss. Verzichtete man doch auf höhere Steuersätze und lockte zudem mit dem relativ anonymen steuerlichen Abgeltungsverfahren, um das Kapital zurück ins Land zu holen. Besonders im Vergleich zu den progressiven Steuersätzen des Arbeitseinkommens wurde die Pauschalsteuer auf Kapitalerträge als ungerecht kritisiert und wurde dadurch im letzten Jahr Wahlkampfthema. Auch die jetzige Regierungspartei SPD sprach sich dagegen aus, obwohl die Tax unter Peer Steinbrück eingeführt wurde. Unter anderem hatte der damalige SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann kritisiert, es sei nicht einzusehen, dass Einkünfte aus Kapital niedriger besteuert werden als Einkünfte aus Arbeit.

Da es seit Start des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten schwerer geworden ist, Spargelder im Ausland zu verstecken, geriet auch die Abgeltungssteuer immer mehr unter Druck. Die Forderung: Wer ein hohes Gesamteinkommen hat, soll auch einen höheren Steuersatz zahlen.

Und die Kritiker haben sich auch bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD nach der letzten Wahl durchgesetzt, jedoch nur ein bisschen. Denn tatsächlich kündet der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom März 2018 die Abschaffung der Abgeltungssteuer an. Jedoch: Abgeschafft werden soll nicht die Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge, sondern nur auf Zinserträge. Einnahmen aus Zinsen, das lässt der Koalitionsvertrag erwarten, werden somit bald wieder mit einem progressiven Steuersatz von bis zu 45 Prozent besteuert – je nachdem, wie hoch die Einnahmen ausfallen.

Wann kommt die Änderung?

Wie „haufe.de“ im August berichtete, ist die Änderung der Abgeltungssteuer im Entwurf für das sogenannte Jahressteuergesetz (JStG 2018, Drucksache 19/4455) bisher nicht enthalten. Auch ist es seit Bekanntwerden des Koalitionsvertrags auffallend ruhig geworden um dieses Thema. Ein Eintreten der Änderung bis spätestens zu Beginn 2019, wie von Finanzexperten wie etwa Fachanwalt Alexander Lehnen vermutet, ist mittlerweile sehr unwahrscheinlich.

"Bestraft" durch progressive Besteuerung werde vor allem der traditionelle Sparer

Der wohl aufgeschobene Plan der Bundesregierung wurde aber auch als „Bestrafung“ der traditionellen Sparer kritisiert. Zwar dürfen Freibeträge in Höhe von 801 Euro für Singles und von 1.602 Euro für Ehepaare bei Kapitaleinkünften steuerfrei gestellt werden, der sogenannte Sparerbauschbetrag. Gerade in Zeiten steigender Zinsen könnten die Einkünfte aus Zinsen aber die Freibeträge überschreiten. Durch die Änderungen würden zukünftig jene bestraft, die momentan am meisten unter der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) leiden: Die Zinssparer.

Dass diese Sparer mit einer hohen Präferenz für Bankeinlagen momentan aufgrund von Kaufkraftverlusten negative Renditen erzielen, hatte zuletzt der Allianz Global Wealth Report 2018 herausgestellt: Jeder dritte Euro, der aus dem Arbeitseinkommen dem Geldvermögen zugeführt wird, diene deutschen Sparern mittlerweile allein dazu, die Kaufkraftverluste der auf Spar- und Girokonten liegenden Gelder auszugleichen. Nun droht auch noch eine höhere Steuerlast.