Erst im August hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schwere Vorwürfe gegen Wohngebäudeversicherungen erhoben. So kündigten viele Gebäude- und Elementarschadenversicherer ihren Kunden nach dem neuerlichen Jahrhunderthochwasser bereits nach dem ersten Schadensfall.

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Selbst langjährigen Versicherungskunden wurde offenbar der Wohngebäude- oder Elementarschutz bereits bei kleinsten Schäden, so genannten Bagatellschäden, gekündigt.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Vermehrt Schreiben mit Preiserhöhungen in der Wohngebäudeversicherung

Nun weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass aktuell viele Hausbesitzer Schreiben erhalten, in denen ihnen das Weiterführen der Verträge nur mit erheblichen Preiserhöhungen angeboten wird. Wer dieser nicht zustimme, müsse mit Kündigung des Vertrages rechnen.

Doch die Verweigerung der Beitragsanpassung ist für den Versicherten nicht ganz unproblematisch. Denn spätestens beim Abschluss einer neuen Police fragt der potentielle neue Versicherer, wo der Kunde bis dato versichert war und wer den Vertrag gekündigt hat.

Verweigerung der Beitragsanpassung ist nicht unproblematisch

So kann es bei Kunden, denen der Vertrag seitens der Versicherung gekündigt wurde, durchaus Probleme geben einen neuen Vertrag mit gutem Preis- und Leistungsverhältnis zu erhalten. Deshalb kann es klüger sein, die Beitragsanpassung anzunehmen und sich parallel vom Versicherungsmakler ein neues Angebot machen zu lassen.

Die Kündigung des bestehenden Vertrages ist nur dann ratsam, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss dort unterschriftsreif vorbereitet ist. Rät die Verbraucherzentrale. Über weitere sinnvolle Policen für Immobilieneigentümer wie Mietausfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung informiert dieser Ratgeber.

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Michael Westkamp, Vorstandsvorsitzender der AachenMünchener, hatte bereits im August Preiserhöhungen bei der Wohngebäudeversicherung vorausgesagt. Anlässlich der Häufung von Unwetterschäden ging Westkamp davon aus, dass die meisten Gesellschaften bei Neuverträgen in der Wohngebäudeversicherung preislich etwas tun werden.

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