Sommerzeit ist Urlaubszeit – doch was für viele Arbeitnehmer nach Erholung klingt, birgt für Unternehmen finanzielle und juristische Risiken. Darauf machen die Fachanwälte Joachim Zobel und Aribert P
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Wie kann man gegenüber seinem in Insolvenz gegangenem Arbeitgeber offene Urlaubs- und Überstundenansprüche geltend machen - das Landesarbeitsgericht Hessen musste darüber entscheiden (Az. 12 Sa 144/1
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Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines regulären Jahresurlaubs, stehen ihm für die gesundheitlich bedingte Auszeit gleichviele weitere Erholungstage zu.
Wenn ein Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis ruht, entstehen auch keine realen Urlaubsansprüche. Darauf hat jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestanden (Az. 15 Sa 380/11).