Krankheitskosten für die Nachbehandlung nach einem erfolglosen Suizidversuch im Ausland übernimmt die Reisekrankenversicherung nicht, so die Entscheidung des Landgerichts Dortmund (Az. 2 O 309/13).
Beantragt der Versicherungsnehmer - beispielsweise zu einer Kranken- oder Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherung - Leistungen, so beginnt der Versicherer seine oft langwierige und umfangreiche Leist
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