Rechtsschutzversicherung hilft hier nichts - Hartnäckige Falschparker müssen damit rechnen den Führerschein zu verlieren. Das geht aus einer Entscheidung vom 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Bad
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Hat das Verkehrsamt zu Unrecht die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt, darf es den Patzer seiner Beamten nicht auch noch dem Antragsteller in Rechnung stellen.
Gibt ein Autofahrer allen Ernstes vor Gericht zu Protokoll, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existiere, sind auch erhebliche Zweifel an den Fähigkeiten des Mannes als Kraftfahrer angebracht.
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