Über 160 Parkverstöße in sechs Jahren

Dabei parkte der Verkehrssünder besonders häufig an mit Halteverbot gekennzeichneten Stellen, aber auch auf Stellplätzen für Behinderte, in zweiter Reihe und auf Fußwegen. Der Führerscheinstelle in Stuttgart waren die fortlaufenden Parkverstöße jedenfalls derart zu viel, dass sie für den Park-Rowdy eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnete.

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Führerschein entzogen

Doch der Dauerfalschparker weigerte sich die MPU (im Volksmund auch "Idiotentest" genannt) über sich ergehen zu lassen. In Folge dessen wurde dem Verweigerer der medizinisch-psychologische Untersuchung von der Führerscheinstelle Stuttgart die Fahrerlaubnis entzogen.

Idiotentest ist gerechtfertigt

Gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis klagte der Parksünder seinerseits vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - und verlor. Im Anschluss legte er gegen die für ihn unbefriedigende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg) ein.

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Der VGH Baden-Württemberg lässt in seiner Entscheidung zur Sache aber verlauten, dass Bedenken gegen die Fahreignung und die Anordnung einer MPU ausnahmsweise auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung von reinen Ordnungswidrigkeiten entstehen können. Wenn der Betroffene sich dann weigert die angeordnete MPU durchführen zu lassen, so das VGH Baden-Württemberg weiter, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 Satz 1 FeV). Auf dieser Grundlage hatte die Beschwerde des Parksünders keinen Erfolg.

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