Hat ein Versicherungsnehmer vom Eintritt eines Versicherungsfalls Kenntnis erlangt, muss er den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen. Ansonsten kann er den Leistungsanspruch verlieren. Dass aber b
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Demenz: Zweimal die gleiche Versicherung abgeschlossen, nachts mehrere Fernseher im Internet bestellt und nach dem Einkauf von Lebensmitteln noch schnell einen Kleinwagen gekauft: Das kann bei Dement
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