Wird die Aufsichtspflicht verletzt, wenn ein Kleinkind für kurze Zeit unbeobachtet im Auto zurückgelassen wird? Darüber musste das Oberlandesgericht Osnabrück befinden.
Wird ein Fahrzeug vom Freigelände einer Kita aus mit Steinen beworfen und dabei beschädigt, hat die Stadtverwaltung als Betreiberin der Kinderbetreuungseinrichtung für den Schaden aufzukommen.