Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte bereits mehrfach die Abschaffung der Praxisgebühr gefordert. Derzeit sitzen die gesetzlichen Krankenkassen auf Reserven von weit über 20 Milliarden Euro.

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Bereits im Juli hatte die Hanseatische Krankenkasse (HEK) angekündigt ihren Mitgliedern die Praxisgebühr bei Zahnarztbesuchen zurückzuerstatten (der Versicherungsbote berichtete: „Hanseatische Krankenkasse zahlt Praxisgebühr zurück“). Weiterhin zahlen einige Krankenkassen schon Beiträge an ihre Mitglieder zurück. Darunter sind unter anderem die Techniker Krankenkasse und diverse Betriebskrankenkassen (der Versicherungsbote berichtete: „Krankenkassen zahlen Geld zurück - TK, BKKen und HEK schreiten voran“).

„Die Praxisgebühr belastet einseitig kranke Versicherte und hat keinerlei Steuerungswirkung. Das ist nicht gerecht“, sagte Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz. „Wir wollen unsere Versicherten nicht warten lassen, bis auch der Gesetzgeber zu dieser Einsicht kommt und die Gebühr endlich abschafft.“

Die Versicherten können bis zu 40 Euro jährlich von der Krankenkasse erhalten. Dabei können die Praxisgebühren von Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen abgerechnet werden. Vorraussetzung für eine Erstattung der Praxisgebühr ist der Nachweis von vier Maßnahmen für gesundheitsbewusstes Verhalten, wie zum Beispiel die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder die aktive Mitgliedschaft im Sportverein. Der Versicherte muss, um die Erstattung zu erhalten, die Quittungen bei der Krankenkasse einreichen. Das neue Angebot soll auf für mitversicherte Familienangehörige ab 18 Jahren gelten.

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Auch die IKK gesund plus plant für 2013 die Abschaffung der Praxisgebühr bei Ärzten. Weiterhin will die Krankenkasse ihren knapp 373.000 Versicherten zum 1. Mai 2013 eine Prämie von 75 Euro auszahlen. Weiterhin veröffentlichten heute die HEK und die HKK Erste Gesundheit ihre Prämienhöhen für 2013. Während die Hanseatische Krankenkasse (HEK) ihren Versicherten 75 Euro auszahlen will, wird die HKK Erste Gesundheit ihren zahlenden Mitgliedern 100 Euro erstatten.

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