Die rund 6 Millionen Mitglieder der Techniker Krankenkasse (TK) dürfen sich über eine Rückzahlung von Beiträgen freuen. Über die genaue Höhe der Prämie will der Verwaltungsrat am 12. Oktober entscheiden. Das berichtet die Frankfurter Zeitung. Die Ausschüttung sollen alle Mitglieder, die 2013 bei der TK versichert sind erhalten. Mit dieser Entscheidung könnte die Techniker Krankenkasse einen weiteren Versichertenzuwachs generieren. Denn die Regelung gelte auch für Neukunden. Wechselwillige sollten dem entsprechend bis Ende Oktober bei ihrer alten Krankenkasse kündigen.

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Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) reagierte versöhnlich: „Die Überschüsse sind das Geld der Versicherten und Patienten. Ich begrüße, dass die Techniker Krankenkasse ihre Versicherten an der guten Finanzlage beteiligt. So können die Versicherten in Euro und Cent die Kassen und ihre Leistungen vergleichen.“. Bereits vor Monaten hatte Bahr die Krankenkassen dazu aufgefordert, die Versicherten an den aktuellen Überschüssen zu beteiligen. Auch das Bundesversicherungsamt (BVA) erhöhte den Druck auf die Kassen und forderte mehrere Kassen zur Rückzahlung auf (der Versicherungsbote berichtete: „Krankenkassen-Überschüsse: Geld zurück für Kassenpatienten?“).

Die gesetzlichen Krankenkasse dürfen als Rücklage höchstens zwei Monatsausgaben anhäufen. Diese Grenze hatte die TK bereits Anfang des Jahres erreicht. Für dieses Jahr rechnet der Vorstandsvorsitzende Jens Baas mit Überschussen in Höhe von 800 Millionen Euro.

Aktuell zahlen vor allem kleinere Krankenkassen Teile des Beitrags an ihre Versicherten zurück. Diese liegen in der Regel zwischen 30 und 80 Euro. Unter ihnen ist auch die Hanseatische Krankenkasse. Die HEK war die erste Krankenkasse die ihren Versicherten die Praxisgebühr für Zahnarztbesuche zurückerstattet (der Versicherungsbote berichtete:“HEK fordert die Abschaffung der Praxisgebühr“). Für 2013 plant die HEK ihren 300.000 Mitglieder eine Prämie von 75 Euro auszuzahlen. 2012 waren es noch 60 Euro.

Offene Betriebskrankenkassen mit Prämienausschüttung zwischen 30 und 72 Euro: BKK A.T.U, BKK Verbund Plus, BKK Wirtschaft und Finanzen, BKK Gildemeister Seidensticker, G&V BKK, BKK SBH und BKK Textilgruppe Hof.

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Die ausgeschüttete Prämie muss jedoch versteuert werden. Diese mindert die abzugsfähigen Sozialversicherungskosten in der Steuererklärung.

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