Steigenden Gesundheitskosten betreffen beide Versicherungssysteme gleichermaßen

Die langfristige Beitragsentwicklung von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung seit 1997 wurde auch von der Deutschen Aktuarvereinigung analysiert. Die jährlichen Steigerungen betragen demnach im Schnitt knapp 3,3 Prozent in der PKV und rund 3,1 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Die steigenden Gesundheitskosten betreffen beide Versicherungssysteme gleichermaßen,“ so Volker Leienbach „wobei die PKV mit ihren kapitalgedeckten Alterungsrückstellungen weitaus besser darauf vorbereitet ist.“
Dass die Verbraucherzentrale bei der Wechselproblematik den Basistarif nicht erwähnte, weckte bei Leienbach „Zweifel an der Qualität ihrer Beratungsarbeit.“

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Grundlegende Reform der privaten Krankenversicherung sei überfällig

„Unabhängig von den akuten Problemen müssen in der PKV grundlegende Änderungen vollzogen werden, um Gerechtigkeitsdefizite auszugleichen und Effizienzsteigerungen zu erzielen“, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Innerhalb der PKV fehle es an einer Qualitätssicherung bei den Leistungserbringern und einer wirksamen Kostendämpfung. „Die Folgen einer finanziellen Überforderung der Verbraucher dürfen nicht sozialisiert werden, sondern müssen innerhalb des PKV-Systems gelöst werden“, mahnt Billen. Als wesentliche Eckpunkte für eine verbrauchergerechte Reform der PKV nennt der vzbv:

  • Einführung des Sachleistungsprinzips: Die Abrechnung erfolgt nur noch zwischen Leistungserbringer und Versicherungsunternehmen. Der Verbraucher erhält eine Kopie der Abrechnung. Für den Verbraucher hat dies den Vorteil, dass er sich nicht mehr mit seinem Versicherer über die Erstattung der Kosten streiten muss. Die Versicherer können durch spezielle Verträge mit den Leistungserbringern einerseits ihre Aufwendungen senken, andererseits direkt kontrollieren, wann welche Leistungen erbracht wurden und ob diese auch medizinisch notwendig waren.
  • Angleichung der Gebühren: Für Leistungen, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, dürfen die Leistungserbringer auch nur die Gebühren der GKV abrechnen. Dies würde eine Angleichung des Angebots und Service bei der medizinischen Versorgung unabhängig vom Versichertenstatus des Patienten ermöglichen und die tendenzielle Überversorgung der Privatversicherten eindämmen.
  • Einkommenskomponente bei der Prämienkalkulation: Die Beiträge sollen nicht ausschließlich anhand des Risikos berechnet werden. Zusätzlich soll ähnlich wie beim Basistarif eine Kostendeckelung greifen, wenn die Beiträge die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verbraucher übersteigen. Soziale Härten müssen dann über einen „Härtefall“-Fonds ausgeglichen werden, der innerhalb des PKV-Systems etabliert und durch PKV-Versicherte finanziert wird.

Gleiche Rahmenbedingungen für die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer fordert der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann. "Die Lage der PKV ist ganz offensichtlich bedrohlich", sagte Graalmann am Mittwoch (28. März) im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Da die PKV "diese Krise nicht selbst unter Kontrolle" bekomme, werde immer wieder nach dem Gesetzgeber gerufen, damit dieser "die Verhandlungserfolge von AOK und Co. schlicht auf die Privaten" übertrage. "Vor diesem Hintergrund halte ich einen einheitlichen Versicherungsmarkt für die logische Konsequenz", so Graalmann und ergänzte: "Wenn das heutige Geschäftsmodell der PKV gescheitert ist, darf es keine politischen Kompensationsgeschäfte geben."

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PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach verwies auf die im internationalen Vergleich „hervorragende Gesundheitsversorgung in Deutschland mit kurzen Wartezeiten, freier Arztwahl und medizinischem Fortschritt für alle“.
Nur die Private Krankenversicherung treffe Vorsorge für den demografischen Wandel. Die Privatversicherten hätten einen großen Kapitalstock für ihre höheren Kosten im Alter gebildet – während die GKV ihre steigenden Ausgaben einfach den künftigen Generationen überlassen würde.

AOK-Bundesverband, PKV-Verband, VZBV
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