Die neuen Fassungen der Versicherungsbedingungen für Basis- und Riester-Renten gliedern sich nun in vier Teile: Leistungsbausteine, Pflichten des Kunden (beispielsweise Pflicht zur Beitragszahlung), allgemeine Regelungen (beispielsweise Auskunft über den Beginn des Versicherungsschutzes) sowie die Erklärung von Fachausdrücken.
Diese Gliederung soll künftig auch für die Versicherungsbedingungen aller drei Sparten der Allianz (Kranken, Sach, Leben) genutzt werden.

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Neu ist ebenfalls, dass die Versicherungsbedingungen „dynamisiert“ worden sind: Erhielt ein Kunde früher etwa für drei Leistungsbausteine innerhalb eines Produktes auch drei verschiedene Bedingungstexte, stellt eine neu entwickelte Angebotssoftware nun ein einziges Dokument zusammen. Dieses Gesamtdokument ist individuell auf die für den Kunden geltenden Vertragsinhalte abgestimmt und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen.

Bei der Überarbeitung der Versicherungsbedingungen seien sowohl Erkenntnisse aus Markforschungen, als auch Diskussionen mit Sprachwissenschaftlern eingeflossen. So sollen Navigationshilfen wie zum Beispiel Kopfzeilen, Abschnittsinhaltsverzeichnisse und fett hervorgehobene Zwischenüberschriften dem Kunden das selektive Lesen erleichtern.

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