In dem Fall, der vor dem Gericht verhandelt worden ist, hatte das Finanzamt auch die Baukosten, für die die übliche Umsatzsteuer fällig war, der Grunderwerbsteuer unterworfen, weil es sich insgesamt um ein einheitliches Vertragswerk handele. Das Finanzgericht sah darin eine unzulässige Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer. Es folgte damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des Bundesfinanzhofs (BFH).

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Allerdings steht diese Auffassung im Gegensatz zur Rechtsprechung des Grunderwerbsteuersenats des BFH, auf die sich das Finanzamt gestützt hatte, und deren enorm steuerverschärfende Folgen. Daher hat das Niedersächsische Finanzgericht die Revision an den BFH zugelassen und dabei angeregt, sie dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs vorzulegen, um eine einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung zu sichern.

Wüstenrot empfiehlt, in einschlägigen Fällen gegen Grunderwerbsteuerbescheide der Finanzämter Einspruch einzulegen und zu beantragen, die Entscheidung darüber bis zu einem Urteil des BFH offenzuhalten.

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