Anteile von diesen Papieren waren bei Kaufzeitpunkt vor 01.01.2009 bei Veräußerung bis dato komplett steuerbefreit. Dieser Altbestandsschutz soll nun mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes teilweise ausgehebelt werden. Ein ab dem 01.01.2018 entstandener Gewinn aus diesen Altbeständen soll demnach auch wieder mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Ergo bleiben die Gewinne, welche im Zeitraum von 2009-2017 angefallen sind außen vor. Lediglich die Gewinne, welche danach entstehen werden versteuert.

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Zudem soll ja auch die Abgeltungssteuer die derzeit 25% beträgt vermutlich im Jahr 2017 abgeschafft werden. Stattdessen sollen Gewinne aus Aktiengeschäften mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Somit stellen sich Geringverdiener besser, welche einen Steuersatz von unter 25% haben und Großverdiener schlechter, die ab dann 42-45% Ihrer Gewinne versteuern müssen.

Ist eine Umschichtung bezüglich der anstehenden Neuerungen im Steuergesetz sinnvoll?

Ein Verkauf vor dem Stichtag 01.01.2018 macht wenig Sinn, da man das frei gewordene Geld ja wieder anderweitig investieren muss, wobei wiederum Steuern anfallen. Das Altbekannte Sprichwort „Hin und her macht Taschen leer“ sollte dabei im Hinterkopf behalten werden. Eine Abwägung unter rationalen Gesichtspunkten ist hier weiterhin von Nöten. Voreilige Schlüsse und Entscheidungen unter emotionaler Grundlage sollten daher unterdrückt werden.

Eine Anlageentscheidung aus steuerlichen Gründen ist meistens die falsche Vorgehensart. Die Gesetzeslage kann sich ständig ändern. Somit haben Sie tendenziell nie Einfluss auf diese Sachen. Primär steht daher der bestehende Anlageaspekt und dessen Strategie im Vordergrund. Sind die Kunden zufrieden mit Ihren Investmentansätzen, sollte keine Änderung vorgenommen werden auch unter dem Aspekt, dass man der Steuer des Staates nie entkommt und die Alternativen diesbezüglich auch fehlen.

Wie sollten Vermittler ihre Kunden informieren?

Sobald das Investmentsteuergesetz vom Bundestag verabschiedet wird, sollte man Kunden, welche diese Änderungen betreffen, mit einem Schreiben auf die wichtigsten Aspekte der Reform informieren und gerne für Rückfragen offen stehen. Eine rein sachliche Argumentation der Änderungen schafft Klarheit und weiteres Vertrauen in den Vermittler Zusätzlich bestätigt es sein Engagement gegenüber dem Kunden und dessen Glaubwürdigkeit wird verstärkt.

Fazit

Die Einführung des Investmentsteuergesetzes wird Kunden mit hohen Volumina in Altbestände von Investmentfonds eindeutig benachteiligen, in dem Sinne, dass auf die zukünftigen Gewinne ab 2018 die entweder noch bis dato bestehende Abgeltungsteuer anfällt oder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Im Umkehrschluss muss man positiv erwähnen, dass man im Gegenzug von 2009-2017 die Gewinne außen vorbleiben und weiterhin steuerbefreit sein werden. Zudem werden Sie ab dem Jahr 2018, dann lediglich gleichgestellt mit Investmentfondsbesitzer die Anteile zu einem späteren Zeitpunkt als den 01.01.2009 erworben haben.

Ergo ist dies nur eine Gleichstellung, da die Bevorzugung der steuerlichen Behandlung der Altaktionäre ab diesem Zeitpunkt wegfällt.

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Florian Müller Zum Autor: Florian Müller wurde 1984 geboren und schloss sein Studium der Betriebswirtschaft 2012 mit dem Diplom ab. Ende 2015 brachte er sein neues Buch „Vorsorgemodell 4.0“ auf den Markt. Dies ist auf Amazon verfügbar. Derzeit arbeitet Müller bei einer unabhängigen Vermögensverwaltung in Frankfurt am Main und betreut dort wohlhabende Kunden. Nebenbei betreibt er seinen eigenen Blog www.boerseneinmaleins.de