Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen. Damit darf eine der größten Sterbekassen Deutschlands keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen. Für die rund 120.000 Mitglieder könnten zudem finanzielle Einschnitte folgen.

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Bereits bestehende Versicherungsverträge laufen zwar grundsätzlich weiter. Sie dürfen jedoch weder erhöht noch verlängert werden. Im Zuge der Abwicklung könnten außerdem die Leistungen aus den bestehenden Verträgen herabgesetzt werden. Für Versicherte würde das bedeuten, dass im Todesfall möglicherweise weniger ausgezahlt wird als ursprünglich vereinbart.

Hinter dem drastischen Schritt stehen finanzielle Probleme des Versicherungsvereins. Nach Angaben der Finanzaufsicht weist die Bilanz einen Fehlbetrag aus, der nicht durch Eigenkapital gedeckt ist. Dadurch kann die Sterbekasse die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen. Eine wesentliche Rolle sollen dabei Immobilieninvestments gespielt haben. Diese haben die finanzielle Situation des Versicherers offenbar erheblich belastet.

Der Fall schließt sich an die Investitionen diverser Gesetzlicher Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigungen an. Denn diese haben ebenfalls hohe Millionenbeträge mit Anlagen verloren, die mit einem Immobilienfinanzierungsfonds verbunden sind. Die bislang bekannt gewordenen möglichen Verluste summieren sich hier auf mindestens 170 Millionen Euro. Allein bei den Krankenkassen sollen mindestens 17 Unternehmen betroffen sein.

Der Entzug der Erlaubnis bedeutet allerdings nicht, dass die bestehenden Versicherungsverträge unmittelbar beendet werden. Vielmehr wird der Bestand weitergeführt und abgewickelt. Entscheidend für die Mitglieder dürfte nun sein, in welcher Höhe die zugesagten Leistungen künftig tatsächlich aufrechterhalten werden können.