Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Frühstartrente sieht vor, für berechtigte Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro staatlich gefördert in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge fließen zu lassen. Private Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr sollen möglich sein. Für individuelle Verträge soll allerdings ausschließlich der sogenannte Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge zugelassen werden. Vorgesehen sind ein Effektivkostendeckel von einem Prozent sowie bis zur Volljährigkeit ein Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten.

Anzeige

Genau daran entzündet sich die Kritik der Vermittlerverbände. Sowohl der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung als auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnen davor, persönliche Beratung aus dem neuen Vorsorgemodell zu verdrängen. Der AfW sieht in dem Referentenentwurf einen grundsätzlichen Eingriff in die bisherigen Beratungsregeln. Nach Lesart des Verbandes beschränken sich die geplanten Änderungen nicht auf Verträge im Rahmen der Frühstartrente.

Vielmehr werde zugleich das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geändert. Demnach soll künftig für sämtliche Standarddepot-Verträge keine Beratung mehr geschuldet sein. Laut AfW gelte das ausdrücklich auch dann nicht, wenn es sich um einen Versicherungsvertrag handelt. AfW-Vorstand Norman Wirth kritisiert insbesondere den gesetzgeberischen Weg: „Über § 3 Absatz 5 Frühstartrentengesetz und einen neuen § 1 Absatz 1f AltZertG wird die Beratung bei sämtlichen Standarddepot-Verträgen abbedungen – ausdrücklich auch für Versicherungsverträge und in Abweichung von § 6 des Versicherungsvertragsgesetzes.“

Der Verband sieht darin einen Eingriff in die erst kürzlich beschlossene Altersvorsorgereform, der nun über das Gesetz zur Frühstartrente vorgenommen werde. Wirth fordert, eine derart grundlegende Änderung müsse offen diskutiert werden.

Ein weiteres Problem sehen AfW und BVK in der Kombination aus Kostendeckel, Beratungsverzicht und fehlenden Abschluss- und Vertriebskosten. Aus Sicht des AfW fehlen damit wirtschaftliche Anreize, Familien aktiv auf die Frühstartrente anzusprechen und bei einem individuellen Vertragsabschluss zu begleiten. Das könnte dazu führen, dass viele Eltern überhaupt keinen eigenen Vertrag für ihre Kinder abschließen.

Für diesen Fall sieht der Entwurf eine Auffanglösung vor: Wird kein individueller Vertrag abgeschlossen, sollen die staatlichen Beiträge kollektiv angelegt werden. Ab 2028 soll dafür ein von der Deutschen Bundesbank verwaltetes Sondervermögen eingerichtet werden, dessen Mittel laut Entwurf vollständig in global diversifizierte Aktien investiert werden. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher kritisiert: „Damit definiert der Staat die qualifizierte Beratung aus einem Produkt heraus, das er selbst vorschreibt – und das genau dort, wo Familien erstmals mit kapitalgedeckter Vorsorge in Berührung kommen. Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor.“

Der Verband befürchtet zudem einen gegenteiligen Effekt zum eigentlichen Ziel der Frühstartrente. Finanzstarke und kapitalmarkterfahrene Familien könnten eher individuelle Verträge abschließen und zusätzlich eigenes Geld einzahlen. Weniger finanzkundige Haushalte könnten dagegen häufiger in der kollektiven Auffanglösung landen.

Auch BVK fordert Nachbesserungen

Ähnlich argumentiert der BVK. Grundsätzlich begrüßt der Vermittlerverband die Frühstartrente als Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die staatliche Förderung könne dazu beitragen, Kinder frühzeitig an Vermögensbildung und Kapitalmarkt heranzuführen. Einen weitgehenden Verzicht auf persönliche Beratung lehnt der Verband jedoch ab. „Finanzbildung entsteht jedoch nicht allein durch staatliche Zuschüsse oder digitale Informationsangebote ohne Beratung“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der BVK kritisiert zudem die Beschränkung auf Standarddepot-Verträge. Eine ausschließliche Förderung dieses Produkttyps könne den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einschränken. Gleichzeitig könnten geringe Förderbeträge und strikte Kostenvorgaben dazu führen, dass sich individuelle Angebote für Anbieter wirtschaftlich kaum rechnen.

Damit stellt sich eine zentrale Frage für die praktische Umsetzung: Ob bei monatlich zehn Euro staatlichem Beitrag und einem Effektivkostendeckel von einem Prozent genügend Anbieter bereit sein werden, entsprechende Verträge wirtschaftlich anzubieten. Insbesondere der Umstand, dass keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürfen, wird voraussichtlich zum Hemmschuh werden.

Verbände wollen alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren einbeziehen

Kritik gibt es auch am geplanten schrittweisen Start der Förderung. Nach dem vorliegenden Modell sollen zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 berücksichtigt werden. Danach soll Jahr für Jahr der nächste Jahrgang der Sechsjährigen hinzukommen. Damit würden zahlreiche Kinder, die beim Start bereits älter als sechs Jahre sind, keine staatlichen Beiträge erhalten. AfW und BVK fordern deshalb, von Beginn an alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren einzubeziehen. „Wenn die Frühstartrente eine breite Wirkung entfalten soll, müssen alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren einbezogen werden“, fordert BVK-Präsident Heinz.

Der AfW sieht in der Frühstartrente trotz seiner Kritik auch eine Chance für Vermittler. Sie könnte einen frühen Kontakt zu jungen Kunden und deren Familien ermöglichen und damit den Ausgangspunkt für eine langfristige Beratungsbeziehung bilden. Rottenbacher zieht dabei einen ungewöhnlichen Vergleich: „Das Altersvorsorgedepot und die Frühstartrente können für unsere Mitglieder zur Kfz-Versicherung der Kapitalanlage werden: also ein Türöffner.“