Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat den Kundennutzen von Versicherungsanlageprodukten untersucht und bescheinigt der Lebensversicherungsbranche durchaus Fortschritte. Demnach seien insbesondere die Effektivkosten fondsgebundener und hybrider Policen in den vergangenen fünf Jahren spürbar gesunken. Besonders im teuersten Marktviertel reduzierten sich die Effektivkosten bei Produkten mit einer typischen Laufzeit von 30 Jahren um mehr als 0,4 Prozentpunkte auf 1,9 Prozent. Als wesentlichen Grund nennt die Aufsicht den verstärkten Einsatz kostengünstiger Anlageoptionen wie Indexfonds.

Anzeige

Allerdings sieht die Behörde weiterhin Handlungsbedarf. Im teuersten Marktsegment lagen die Effektivkosten einzelner Produkte nach wie vor bei mehr als drei Prozent. Bei klassischen Lebensversicherungen, deren Effektivkosten ohnehin niedriger ausfallen, habe sich dagegen kaum etwas verändert. Grundlegend bestehe ein klarer Zusammenhang zwischen hohen Effektivkosten und geringeren Renditen nach Kosten. Damit steige für Versicherungsnehmer das Risiko, dass die Kapitalanlage ihre Erwartungen nicht erfüllt. Die Untersuchung stützt damit die Bedeutung der Effektivkosten als zentralen Indikator für den Kundennutzen.

Ein weiteres Ergebnis betrifft vorzeitige Vertragsbeendigungen. Bei Produkten mit einer 30-jährigen Ansparphase beendet nach 15 Jahren häufig bereits gut die Hälfte der Kunden ihren Vertrag. Dadurch würden die Effektivkosten deutlich ansteigen. Im teuersten Viertel des Marktes liegen sie bei fondsgebundenen und hybriden Produkten dann bei rund 3,2 Prozent und damit regelmäßig ein bis eineinhalb Prozentpunkte höher als bei einem regulären Vertragsende. Hintergrund sind vor allem die zu Beginn der Vertragslaufzeit anfallenden Abschlusskosten, die sich bei einer kurzen Laufzeit stärker auf die Rendite auswirken. Die BaFin hatte die Versicherer bereits 2023 darauf hingewiesen, diesen Aspekt stärker zu berücksichtigen.

Positiv bewertet die Aufsicht die Entwicklung bei sogenannten Kickbacks. Während bei der Erhebung 2021 nicht alle Unternehmen einen vollständigen Überblick über Rückvergütungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften hatten, gaben diesmal sämtliche befragten Versicherer an, entsprechende Zahlungen und deren Höhe zu kennen. Das sei wichtig, um mögliche Fehlanreize im Vertrieb zu erkennen und zu prüfen, ob Rückvergütungen mit einem angemessenen Kundennutzen vereinbar sind. Falls erforderlich, müssten Versicherer ihre Vergütungsmodelle anpassen.

Erstmals hat die BaFin auch den Kundennutzen während der Rentenbezugsphase untersucht. Dabei zeigte sich, dass mehr als die Hälfte der Lebensversicherer derzeit für Verträge im Rentenbezug keinen Risikoüberschussanteil vorsieht. Als Begründung führten viele Unternehmen an, dass sie in der Vergangenheit ihre Rückstellungen wegen einer unterschätzten Lebenserwartung erhöhen mussten. Bei neueren Tarifen greife dieses Argument jedoch langfristig nicht mehr, da diese bereits mit vorsichtigeren Annahmen kalkuliert worden seien. Auch eine unzureichende Datenbasis sei nach Auffassung der Aufsicht kein ausreichender Grund, dauerhaft auf Risikoüberschüsse zu verzichten. Externe Daten könnten bestehende Lücken schließen.

Verstöße gegen die Mindestzuführungsverordnung hat die BaFin im Rahmen der Untersuchung zwar nicht festgestellt. Dennoch weist die Behörde darauf hin, dass die Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorgaben allein noch keine verursachungsgerechte Verteilung der Überschüsse auf einzelne Verträge garantiere. Deshalb will die Aufsicht sowohl die Entwicklung der Effektivkosten als auch die Überschussbeteiligung im Rentenbezug und den Umgang mit Rückvergütungen weiterhin intensiv beobachten. Ziel bleibe es, den Kundennutzen von Versicherungsanlageprodukten dauerhaft sicherzustellen.